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   LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17   

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https://dejure.org/2017,17182
LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17 (https://dejure.org/2017,17182)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2017 - 12 O 68/17 (https://dejure.org/2017,17182)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 12 O 68/17 (https://dejure.org/2017,17182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung nicht weiter veröffentlichen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe eV darf Pressemitteilung über reale Emissionswerte des Volkswagen Golf Diesel Euro 5 nicht weiter verbreiten.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe darf Diesel-Pressemitteilung nicht weiter veröffentlichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolg für die Volkswagen AG - Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung nicht weiter veröffentlichen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 31.05.2017)

    Umwelthilfe unterliegt im Streit mit VW um Abgas-Aussagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe darf Pressemitteilung zum VW Golf Diesel nicht weiter veröffentlichen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe e.V. darf ihre Pressemitteilung nicht weiter veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe darf Pressemitteilung zum VW Golf Diesel nicht weiter veröffentlichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2017 - 16 U 87/17

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei der Verbreitung

    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 31. Mai 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 12 O 68/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Den maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften wird bereits dann genügt, wenn das Fahrzeug - solange es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet - unter den Testbedingungen nach dem - praxisfernen - NEFZ die maßgeblichen NOX-Grenzwerte einhält; die Einhaltung der Grenzwerte unter den üblichen Bedingungen des Straßenverkehrs wird nicht vorausgesetzt (im Ergebnis - mit deutlichen Worten - ebenso: LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017, 12 O 68/17, zit. nach juris, Rn. 109 ff., 124; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018, 6 K 12341/17, zit. nach juris, Rn. 309).
  • LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17

    Abgasskandal; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung; illegale

    Den maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften wird bereits dann genügt, wenn das Fahrzeug - solange es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet - unter den Testbedingungen nach dem - praxisfernen - NEFZ die maßgeblichen NOX-Grenzwerte einhält; die Einhaltung der Grenzwerte unter den üblichen Bedingungen des Straßenverkehrs wird nicht vorausgesetzt (im Ergebnis - mit deutlichen Worten - ebenso: LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017, 12 O 68/17, zit. nach juris, Rn. 109 ff., 124).
  • LG Heidelberg, 30.06.2017 - 3 O 6/17

    Neuwagen-Kaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges aus

    Dass die Emissionswerte für Stickoxide nach bisheriger Rechtslage unter Laborbedingungen und nicht im realen Straßenverkehr zu messen sind, ergibt sich aus Erwägungsgrund Nr. 15 der einschlägigen Verordnung (EU) Nr. 715/2007 (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 31.05.2017 - 12 O 68/17).
  • LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17

    Abgasskandal; Mängel aufgrund des Softwareupdates; Beweislast

    Den maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften wird bereits dann genügt, wenn das Fahrzeug - solange es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet - unter den Testbedingungen nach dem - praxisfernen - NEFZ die maßgeblichen NOX-Grenzwerte einhält; die Einhaltung der Grenzwerte unter den üblichen Bedingungen des Straßenverkehrs wird nicht vorausgesetzt (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018, 6 K 12341/17, zit. nach juris, Rn. 309 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017, 12 O 68/17, zit. nach juris, Rn. 109 ff., 124).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

    Den maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften wird bereits dann genügt, wenn das Fahrzeug - solange es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet - unter den Testbedingungen nach dem - praxisfernen - NEFZ die maßgeblichen NOX-Grenzwerte einhält; die Einhaltung der Grenzwerte unter den üblichen Bedingungen des Straßenverkehrs wird nicht vorausgesetzt (im Ergebnis - mit deutlichen Worten - ebenso: LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017, 12 O 68/17, zit. nach juris, Rn. 109 ff., 124).
  • LG Braunschweig, 27.04.2018 - 11 O 2709/17

    Abgasskandal; deliktische Haftung bei Verschweigen von Mängeln, insbesondere

    Das Problem der streitgegenständlichen Software liegt nicht in der Nichteinhaltung der Grenzwerte nach EU5, denn diese werden innerhalb der Parameter des NEFZ eingehalten und außerhalb der Parameter des NEFZ kommt es auf die Einhaltung der Grenzwerte nicht an (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018, 6 K 12341/17, zit. nach juris, Rn. 309 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017, 12 O 68/17, zit. nach juris, Rn. 109 ff., 124).
  • VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21

    Unterlassung zukünftiger Äußerungen - allgemeines Persönlichkeitsrecht; Äußerung;

    (2.) Ob darüber hinaus auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb der Antragstellerinnen als sonstiges Recht i. S. v. § 1004 i. V. m. § 823 BGB vorliegt, lässt die Kammer offen, denn ein solcher Eingriff wäre jedenfalls gerechtfertigt (s. u.; vgl. zu der Problematik OLG Celle, Urteil vom 06.07.2000 - 13 U 229/99 -, Rn. 33; LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017 - 12 O 68/17 -, Rn. 49; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 10.05.2015 - 1 S 2444/14 -, Rn. 36; jeweils juris; Wendt in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 14 Rn. 47 m. w. N.).
  • LG Stuttgart, 24.05.2019 - 19 O 57/19

    Schadensersatzprozess gegen den Kraftfahrzeughersteller/Automobilkonzern wegen

    Dass die Emissionswerte für Stickoxide nach dem NEFZ unter konkret vorgegebenen Labor(norm)bedingungen und nicht im realen Straßenverkehr zu messen waren, ergibt sich überdies bereits aus Erwägungsgrund Nr. 15 der einschlägigen Verordnung (EU) Nr. 715/2007 (LG Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 2017 - 12 O 68/17), weshalb eine Abweichung beabsichtigte - zumindest jedoch hingenommene - Folge des damaligen Zulassungs- und Prüfverfahrens war.
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