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   LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21   

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https://dejure.org/2021,60336
LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21 (https://dejure.org/2021,60336)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01.12.2021 - 9 O 18/21 (https://dejure.org/2021,60336)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 9 O 18/21 (https://dejure.org/2021,60336)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 280/05

    Begriff des Betreibers einer mittels einer Fondslösung finanzierten

    Auszug aus LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21
    Bei der Beurteilung, ob ein Letztverbraucher das Nutzungsrecht an einer bestimmten Erzeugungskapazität wie Stromerzeugungsanlage betrieben hat, können entgegen der Auffassung der Klägerin nicht die gleichen Kriterien herangezogen werden, wie sie von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2008 - VIII ZR 280/05; juris) für die Definition eines originären Anlagenbetreibers entwickelt wurden.

    Da vertragliche Nutzungsrechte nicht "betrieben" werden können, lässt sich von den Kriterien, wer Betreiber einer Stromerzeugungsanlage ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2008, VIII ZR 280/05, Rn. 15), allein das Kriterium der wirtschaftlichen Risikotragung unproblematisch auf eine betreiberähnliche Nutzung der Kraftwerksscheibe übertragen.

  • LG Köln, 13.08.2021 - 32 O 486/19
    Auszug aus LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Annahme einer fingierten Betreibereigenschaft ist nach der Systematik und dem Charakter des Leistungsverweigerungsrechts nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 /2021, dass der Betroffene das wirtschaftliche Risiko des Stromerzeugungsprozesses trägt und damit in einer wertenden Gesamtbetrachtung der Versorgungskonstellation als Betreiber und nicht als belieferter Stromkunde einzustufen ist (vgl. LG Köln, Teilurteil vom 13.8.2021 - 32 O 486/19; juris, Rz. 110).

    Vor diesem Hintergrund teilt das Gericht die der Entscheidung des LG Köln (Teilurteil vom 13.8.2021 - 32 O 486/19, RZ. 118, juris) zugrundeliegende Rechtsauffassung nicht.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2021 - 27 U 14/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 27 U 12/20 v. 17.11.2021

    Auszug aus LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21
    Auch unter Beachtung der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.11.2021 (27 U 14/20) kommt eine andere Bewertung hier nicht in Betracht; die Sachverhalte unterscheiden sich maßgeblich voneinander.
  • LG Duisburg, 22.01.2021 - 7 O 107/19
    Auszug aus LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem unter Verweis auf die Entscheidung des LG Duisburg (Urteil vom 22.1.2021 - 7 O 107/19; juris) erhobenen Einwand, gerade die variable Kostenverteilung spräche gegen eine Betreiberstellung, weil ein Unterschied zum "normalen Stromkunden" dann nicht mehr bestehe.
  • KG, 31.10.2016 - 2 U 78/14

    Dampflieferungsvertrag: Vorliegen von Personenidentität bei Eigenstromerzeugung

    Auszug aus LG Darmstadt, 01.12.2021 - 9 O 18/21
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass bei der Beurteilung der Tragung des wirtschaftlichen Risikos nicht der Wille der Vertragsparteien, eine EEG-umlagefreie Eigenerzeugung umzusetzen, maßgeblich ist, sondern die Ausgestaltung der der Nutzung zugrundeliegenden Vereinbarung (KG, Urteil vom 31.10.2016 - 2 U 78/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2023 - 24 U 36/22

    Keine EEG-Umlagepflicht bei Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts nach §

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 1.12.2021 - Az. 9 O 18/21.
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