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   LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21   

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https://dejure.org/2021,19169
LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21 (https://dejure.org/2021,19169)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05.05.2021 - 2 O 33/21 (https://dejure.org/2021,19169)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 2 O 33/21 (https://dejure.org/2021,19169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Skandal um Fiat Chrysler Automobiles FCA Stellantis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Das dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Exemplar seiner Vertragserklärung muss nicht von ihm unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein, da eine Abschrift der Vertragserklärung des Verbrauchers genügt (BGH, XI ZR 160/17).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Das Gericht verkennt nicht, dass diese Klausel im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, weil hierin eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts liegt (BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, Rn 21; Urteil vom 20.03.2018, VI ZR 309/16, Rn. 19).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18

    Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof diesen Umstand, obwohl eine entsprechende Klausel bisher von nahezu allen Banken und Sparkassen verwendet wurde, in keinem einzigen Fall zum Anlass genommen, die Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation in Zweifel zu ziehen (ebenso OLG, Düsseldorf, 10 O 4/18).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Allerdings wird eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, zumal - wie hier - drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, IX ZR 443/16, Rn 25 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16.12.2015, IV ZR 71/14, Rn 11).
  • LG Köln, 10.10.2017 - 21 O 23/17
    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Dabei ist als Maßstab zugrunde zu legen, dass das gesetzliche Muster grundsätzlich die Vorstellungen des Gesetzgebers davon widerspiegelt, welche Informationen dem Verbraucher für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung abstrakt mitzuteilen sind (LG Köln, 21 O 23/17).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 33/21
    Eine Nennung des § 314 BGB ist daher nicht erforderlich, um den Kläger ausreichend zu informieren (vgl. OLG Köln, 24 U 56/18).
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