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   LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19   

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https://dejure.org/2020,24261
LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19 (https://dejure.org/2020,24261)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08.01.2020 - 13 O 124/19 (https://dejure.org/2020,24261)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 13 O 124/19 (https://dejure.org/2020,24261)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem Gesetzeszweck entgegenstünde (vgl. auch BGH , Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, juris Rn. 22 u. OLG Köln , Urt. v. 6.12.2018 - 24 U 112/18, BeckRS 2018, 35784).

    Zudem ist diese Formulierung nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, Az.: XI ZR 434/15).

  • LG Ravensburg, 20.09.2018 - 2 O 77/18
    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Ziel der Vorschrift ist es, wie auch bei anderen Pflichtangaben, dass der Verbraucher die Folgen einer Darlehensablösung abschätzen und einordnen kann (vgl. zum Ganzen LG Ravensburg , Urt. v. 20.09.2018 - 2 O 77/18, juris m. w. Nachw. aus d. Rspr.).

    Eine materielle Regelung, dass diese Möglichkeit ausscheidet, treffen die Vorschriften zu den Pflichtangaben gerade nicht (vgl. zum Ganzen LG Ravensburg , Urt. v. 20.09.2018 - 2 O 77/18, juris m. w. Nachw. aus d. Rspr.).

  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem Gesetzeszweck entgegenstünde (vgl. auch BGH , Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, juris Rn. 22 u. OLG Köln , Urt. v. 6.12.2018 - 24 U 112/18, BeckRS 2018, 35784).
  • LG Ulm, 30.07.2018 - 4 O 399/17

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an Widerrufsbelehrung und

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Die Darlegung sämtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung kann daher nicht gefordert sein (so auch LG Ulm , Urt.v. 30.7.2018 - 4 O 399/17, juris).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Eine etwaige Unwirksamkeit der Aufrechnungsregelung würde sich auf das Widerrufsrecht nicht auswirken bzw. würde die Belehrung selbst nicht fehlerhaft machen (vgl. zum Ganzen BGH , Urt. v. 16.12.2015 - IV ZR 71/14, NJW-RR 2018, 118).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Selbst wenn man aber zu einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung kommen würde, wäre im vorliegenden Fall die Geltendmachung nicht mehr möglich, da zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs im November 2018 der Vertrag bereits im Juli 2018 beendet bzw. abgewickelt war, so dass ein Widerruf nicht mehr möglich ist ( EuGH v. 11.09.2019, Az. C-143/18).
  • LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17

    Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Wenn schon aber der BGH regelmäßig davon ausgeht, dass es für den Verbraucher im Rahmen der Widerrufsinformation zumutbar ist, sich selbst anhand der umfangreichen Gesetzestexte, auf die in der Widerrufsinformation Bezug genommen wird, darüber zu informieren, ob die für den Fristbeginn erforderlichen Pflichtangaben im Vertrag enthalten sind, so muss dies in gleicher Weise für die Formvorschriften einer Kündigungserklärung gelten ( LG Heilbronn , Urteil vom 24.1.2018 - Ve 6 O 311/17, NJW-RR 2018, 882).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2019 - 10 O 75/18

    Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Die Angabe einer konkreten Zahl ist zum Zeitpunkt des Vertagsschlusses nicht möglich und würde, sofern man den Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses benennen würde, eher zu Verwirrung als zu Klarheit beim Verbraucher führen (vgl. zum Ganzen LG Düsseldorf , Urt. v. 22.02.2019 - 10 O 75/18, BeckRS 2019, 1275, m. w. Nachw. Aus d. Rspr. und Lit.).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18

    Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Die Angabe einer konkreten Zahl ist zum Zeitpunkt des Vertagsschlusses nicht möglich und würde, sofern man den Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses benennen würde, eher zu Verwirrung als zu Klarheit beim Verbraucher führen (vgl. zum Ganzen LG Düsseldorf , Urt. v. 22.02.2019 - 10 O 75/18, BeckRS 2019, 1275, m. w. Nachw. Aus d. Rspr. und Lit.).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.01.2020 - 13 O 124/19
    Eine etwaige Unwirksamkeit der Aufrechnungsregelung würde sich auf das Widerrufsrecht nicht auswirken bzw. würde die Belehrung selbst nicht fehlerhaft machen (vgl. zum Ganzen BGH , Urt. v. 16.12.2015 - IV ZR 71/14, NJW-RR 2018, 118).
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