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   LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19   

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https://dejure.org/2019,48643
LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19 (https://dejure.org/2019,48643)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12.11.2019 - 13 O 195/19 (https://dejure.org/2019,48643)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. November 2019 - 13 O 195/19 (https://dejure.org/2019,48643)
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  • LG Heilbronn, 30.01.2018 - 6 O 358/17

    Pkw-Finanzierung durch Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen für den

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19
    Die daraus resultierende Rechtsfolge für den Fall des Widerrufs hat die Beklagte dann zu treffenden Widerrufsinformation dargestellt, weshalb rechtliche Bedenken gegen den diesbezüglichen Inhalt in der Widerrufsinformation nicht durchgreifen (vgl. LG Heilbronn , Urt. v. 30.1.2018 - 6 O 358/17, BeckRS 2018, 738).
  • LG Darmstadt, 18.01.2019 - 2 O 140/18
    Auszug aus LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19
    Ebenfalls ist kein Fehler bezüglich des Hinweises auf die Rückzahlungsverpflichtung zu erkennen, da diese zum einen dem damaligen gesetzlichen Muster für die Widerrufsinformation von Verbraucherdarlehensverträgen entspricht und darüber hinaus die Beklagte im Rahmen der Widerrufserklärung auf bestimmte Besonderheiten beim verbundenen Vertrag hingewiesen hat, so dass spätestens aufgrund dessen eine klarstellende ordnungsgemäße Belehrung aus Sicht des Darlehensnehmers vorlag, die ihn auch nicht von dem Widerruf des Darlehensvertrags hätte abhalten können (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2019, Az. 2 O 140/18; Landgericht Bonn, Urteil vom 06.03.2017, Az. 17 O 156/16).
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19
    Damit ist die Angabe des Zinsbetrages mit 0 ? weder unrichtig noch verwirrend (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg , Urt. v. 11.10.2017 - 13 U 334/16, OLG Köln , Urt. v. 6.12.2018 - 24 U 112/18, BeckRS 2018, 35784).
  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19
    Damit ist die Angabe des Zinsbetrages mit 0 ? weder unrichtig noch verwirrend (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg , Urt. v. 11.10.2017 - 13 U 334/16, OLG Köln , Urt. v. 6.12.2018 - 24 U 112/18, BeckRS 2018, 35784).
  • LG Bonn, 06.03.2017 - 17 O 156/16

    Beurteilung des Fortbestehens von Verbraucherdarlehensverträgen nach erklärtem

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19
    Ebenfalls ist kein Fehler bezüglich des Hinweises auf die Rückzahlungsverpflichtung zu erkennen, da diese zum einen dem damaligen gesetzlichen Muster für die Widerrufsinformation von Verbraucherdarlehensverträgen entspricht und darüber hinaus die Beklagte im Rahmen der Widerrufserklärung auf bestimmte Besonderheiten beim verbundenen Vertrag hingewiesen hat, so dass spätestens aufgrund dessen eine klarstellende ordnungsgemäße Belehrung aus Sicht des Darlehensnehmers vorlag, die ihn auch nicht von dem Widerruf des Darlehensvertrags hätte abhalten können (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2019, Az. 2 O 140/18; Landgericht Bonn, Urteil vom 06.03.2017, Az. 17 O 156/16).
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