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   LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16   

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https://dejure.org/2020,16253
LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16 (https://dejure.org/2020,16253)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 13.05.2020 - 19 O 550/16 (https://dejure.org/2020,16253)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 19 O 550/16 (https://dejure.org/2020,16253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Dürfen Orthopäden MRT-Untersuchungen durchführen und abrechnen?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16
    Zudem hat sich das BVerfG in seiner Entscheidung zu Aktz: 1 BvR 1127/01 allein zu der Frage geäußert, ob die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 4 der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V vereinbarten weiteren Beschränkungen zur Durchführung von MRT-Untersuchungen durch Orthopäden (sog. Kernspin-Vb) mit Art. 12 GG vereinbar ist und in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass ungeachtet der Frage, wie der Kern eines Fachgebietes aus dem Blickwinkel des Berufsrechts zu bestimmen ist und ob die Berufstätigkeit auf diesen Kernbereich beschränkt werden darf, jedenfalls zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beschränkung auf einen engeren Bereich zulässig sein, für den die Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt (vgl. BVerfG a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

    Auszug aus LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16
    Gestützt wird diese Auffassung auch durch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 9.1.2020 zu Aktz: 5 U 634/18 auf die Bezug genommen wird und die in einem vergleichbaren Fall zum vergleichbaren § 34 bayerisches Heilberufs-Kammergesetz und zur Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns ergangen ist.
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar vertreten, eine weiterbildungsrechtliche Regelung, nach der ein Arzt, der eine Gebietsbezeichnung führe, grundsätzlich nur in diesem Fachgebiet tätig werden dürfe, habe Verbotscharakter (zu § 37 Abs. 1 HBKG BW i. d. F. v. 16. März 1995: LG Mannheim, NJW-RR 2007, 1426 [juris Rn. 17 ff.]; Miebach in Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Aufl. 2006, GOÄ § 1 Rn. 13; vgl. auch - die Nichtigkeit des Behandlungsvertrags jeweils bejahend - zu § 23 SHKG i. d. F. v. 19. November 2007: AG Saarlouis, Urt. v. 5. Mai 2009, 25 C 1777/07, VersR 2009, 1212; Kern/Rehborn in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 74 Rn. 26; Voelkel, Das gerechte Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte, 2016, S. 76; vgl. ferner - § 134 BGB nicht näher thematisierend - LG Darmstadt, Urt. v. 13. Mai 2020, 19 O 550/16, GesR 2021, 58 [juris Rn. 12]; LG Berlin, Urt. v. 16. Januar 2019, 84 O 300/17, MedR 2020, 848 [juris Rn. 11]).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.05.2020 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az. 19 O 550/16, wird zurückgewiesen.

    die Beklagten unter Abänderung des angefochtenen Urteils des LG Darmstadt vom 13.05.2020, Az. 19 O 550/16, zu verurteilen, an die Klägerin gesamtschuldnerisch einen Betrag 38.345,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2016 sowie als Nebenforderung außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.590,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

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