Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30530
LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15 (https://dejure.org/2017,30530)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.03.2017 - 5 T 237/15 (https://dejure.org/2017,30530)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. März 2017 - 5 T 237/15 (https://dejure.org/2017,30530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs. 1 VBVG, § 1908i BGB, § 1836 Abs. 1 BGB
    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum Krankengymnasten oder Physiotherapeuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum Krankengymnasten oder Physiotherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Vergütung einer Betreuerin bei abgeschlossener Ausbildung als Krankengymnastin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Besondere Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG liegen vor, wenn das erworbene Wissen größer als das "jedermann zu Gebote stehende Wissen" ist (BGH, Beschl. v. 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.), über ein Grundwissen deutlich hinausgehend ist, für die Führung der Betreuung und hierbei mindestens für bestimmte Aufgabenkreise allgemein nutzbar ist und den Betreuer dazu befähigt, erhebliche Teile seiner Aufgaben "zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen" (BGH, Beschl. v. 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.; Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 4 VBVG Rn. 14).

    Allgemein betreuungsrelevant sind juristische, medizinische, psychologische, sozialwissenschaftliche, soziologische, pädagogische und ökonomische Fachkenntnisse (Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 4 VBVG Rn. 14; BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.).

    Insoweit sind Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation psychisch kranker Menschen fördern, als für die Betreuung nutzbar anzusehen (BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, Rn. 12, zit nach juris).

    Auch in Anbetracht des prozentualen Anteils von nur rund 30% an der Gesamtstundenzahl sind die aufgeführten Inhalte nämlich ein zentraler Teil der Ausbildung (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, Rn. 15 zur Ausbildung einer Lehrerin für Russisch und Geschichte).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 43/16

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz wegen abgeschlossener Ausbildung der

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Auf die Beschwerde der Staatskasse hat der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 43/16) den Beschluss der Kammer vom 11.01.2016 mit Beschluss vom 06.04.2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Kammer zurückverwiesen.

    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (BGH, Beschluss vom 06.04.2016, Az. XII ZB 43/16 und Beschluss vom 15.07.2015, Az. XII ZB 123/14 m.w.N.).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Es genügt die potentielle Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 409/10 Rn. 10, zit nach juris = Rpfleger 2012, 315, 316 [BGH 18.01.2012 - XII ZB 409/10] m.w.N.; Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 4 VBVG Rn. 15; MüKo-Fröschle, 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 10).

    Da § 4 VBVG ausschließlich an den typisierten Ausbildungsgang anknüpft, wirken sich Kenntnisse, die außerhalb einer Ausbildung - z.B. durch Berufserfahrung oder Fortbildungsmaßnahmen - erworben wurden, nicht vergütungserhöhend aus (BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 409/10; Kammerbeschluss 5 T 269/09 vom 13.08.2009).

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (BGH, Beschluss vom 06.04.2016, Az. XII ZB 43/16 und Beschluss vom 15.07.2015, Az. XII ZB 123/14 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Ihrer Dauer und Struktur nach ist die Ausbildung insoweit der eines Krankenpflegers vergleichbar (vgl. § 4 Abs. 1 KrPflG; zur Vergütung eines Krankenpflegers vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.2011, Az. XII ZB 312/11 Rn.16, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15
    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht