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   LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95   

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https://dejure.org/1996,8172
LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95 (https://dejure.org/1996,8172)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95 (https://dejure.org/1996,8172)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17. April 1996 - 9 O (B) 14/95 (https://dejure.org/1996,8172)
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Volltextveröffentlichung

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    Baurecht: Enteignung zum Zwecke des Hochschulausbaus, Hessen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 828
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95
    Für die Lösung dieses Konfliktes schließt sich die Kammer der Auffassung des OLG München (in NJW 90, 519) an, die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.87 (NJW 87, 1251 = Boxberg) und 10.3.81 (NJW 81, 1257 = Dürkheimer Gondelbahn) eine Grundlage findet.

    Zum einen fehlt es Absatz 1 des § 85 BauGB (und den anderen Vorschriften des BauGB ) an einer hinreichend konkreten Festlegung des konkreten Enteignungszwecks, zum anderen sind Bebauungspläne mangels Gesetzesqualität im Sinne des Art. 14 III GG nicht geeignet, eine solche (gesetzgeberische) Entscheidung zu ersetzen: Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 87, 1251; Hervorhebungen durch das Gericht) ausgeführt:.

    Dazu das Bundesverfassungsgericht (NJW 87, 1251):.

    Sie sind auch nicht deswegen entbehrlich, weil ..." (BVerfG NJW 87, 1251).

  • OLG München, 28.09.1989 - U 8/88
    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95
    Besteht damit einerseits eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Enteignungsregelungen im Bereich des Bauplanungsrechts, andererseits aber eine Gesetzgebungskompetenz der Länder für Vorschriften über Enteignungen im Bereich des Hochschul(-planungs-)rechts, so ist nicht auszuschließen, daß sich diese Kompetenzbereiche in Einzelfällen wie dem vorliegenden zu überschneiden drohen (vgl. dazu OLG München, NJW 90, 519).

    Für die Lösung dieses Konfliktes schließt sich die Kammer der Auffassung des OLG München (in NJW 90, 519) an, die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.87 (NJW 87, 1251 = Boxberg) und 10.3.81 (NJW 81, 1257 = Dürkheimer Gondelbahn) eine Grundlage findet.

    Die (allgemeine) städtebauliche Relevanz dieser Hochschulplanung liegt auf der Hand, ist allerdings keine besondere im dargestellten Sinne (so auch OLG München, NJW 90, 519).

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95
    Für die Lösung dieses Konfliktes schließt sich die Kammer der Auffassung des OLG München (in NJW 90, 519) an, die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.87 (NJW 87, 1251 = Boxberg) und 10.3.81 (NJW 81, 1257 = Dürkheimer Gondelbahn) eine Grundlage findet.

    Dazu führt das Bundesverfassungsgericht (in NJW 81, 1257 = Dürkheimer Gondelbahnfall) aus:.

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