Rechtsprechung
LG Darmstadt, 18.09.2013 - 7 S 182/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vermutung für das Vorliegen einer autorisierten Auszahlung an einem Geldautomaten nach dem neuen Zahlungsdiensterecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Darlegungs- und Beweislast nach § 675w Abs. 1 BGB bei Behauptung einer fehlenden Autorisierung
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 613
- WM 2014, 1282
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21
Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer …
Abhebungen an für den Karteninhaber ungewöhnlichen Orten oder an zu ungewöhnlichen Zeiten oder mit geringen Zeitabständen - so wie vorliegend in Betracht kommend - können den Anscheinsbeweis einer Autorisierung erschüttern (siehe OLG Frankfurt…, Urteil vom 08.12.2014 - 23 U 291/13, juris Rn. 42 f., ITRB 2015, 160); gleichzeitig kann es aber, wenn der Karteninhaber vor und nach der angeblich nicht autorisierten, aber - wie hier zu unterstellen - nachweislich mit der Originalkarte durchgeführten Abhebung auch nicht beanstandete eigene Zahlungsvorgänge mit der in seinem Besitz befindlichen Karte vornimmt, nach der Lebenserfahrung dafür sprechen, dass er die Karte auch beim streitgegenständlichen Zahlungsvorgang in Besitz hatte, dieser tatsächlich also autorisiert erfolgte (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 18.09.2013 - 7 S 182/12, juris Rn. 6, WM 2014, 1282;… Nobbe, in: Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl. 2020, § 675w BGB Rn. 45). - LG Hamburg, 17.12.2014 - 318 O 421/13
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs …
Weder ein Anlageberatungs- noch ein Auskunftsvertrag kommt zustande, wenn der Anleger die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse der Bank, die die Beteiligung vertreibt, erkennbar nicht in Anspruch nehmen will (sog. "execution only"-Order; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2014 - 19 U 160/13, ZIP 2014, 613, Rn. 5 ff., zitiert nach juris).