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   LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19   

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https://dejure.org/2019,50698
LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19 (https://dejure.org/2019,50698)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19.11.2019 - 13 O 116/19 (https://dejure.org/2019,50698)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19. November 2019 - 13 O 116/19 (https://dejure.org/2019,50698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für unberechtigten Schufa-Eintrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Schufa-Einmeldung: Volksbank zum Widerruf und Schmerzensgeld verurteilt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Datenlöschung, Schadensersatz & Schmerzensgeld gegen DSL Bank und Intrum Deutschland GmbH durchgesetzt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19
    Aufgrund der Warnfunktion von Mahnungen reicht es für den Beweis des Zugangs gerade nicht aus, dass der Kündigende sich darauf beruft, er habe die Mahnungen versendet und keine Postrückläufer erhalten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.10.2014, Az. 15 U 107/14, juris).

    Die insoweit ebenfalls beweisbelastete Beklagte konnte einen Beweis für ihre Behauptung, dass sie den Kläger mit den Kontomitteilungen vom 27.12.2016 und 02.02.2017 gemahnt habe und die Mahnungen zugegangen sein, keinen Beweis erbringen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.10.2014, Az. 15 U 107/14, juris).

    Aufgrund der Warnfunktion reicht es für den Beweis des Zugangs nicht aus, dass der Meldende sich darauf beruft, er habe die Mahnungen versendet und keine Postrückläufer erhalten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.10.2014, Az. 15 U 107/14, juris).

    Dieser Anspruch stellt auch einen Beseitigungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1 iVm § 1004 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Oktober 2014 - I-15 U 107/14 -, juris) und liegt vorliegend aufgrund der Ausführungen zum seitens des Klägers gegenüber der Beklagten bestehenden Anspruch auf Widerruf vor, da die Übermittlung der personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG rechtswidrig erfolgte.

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2015 - 16 U 41/14

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19
    Die SCHUFA Holding AG stellt eine Auskunftei dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 13.02.2015, I- 16 U 41/14, BeckRS 2015, 5457), wobei die Meldung durch die Beklagte am 24.02.2017 an die SCHUFA Holding AG auch eine Übermittlung personenbezogener Daten darstellt.
  • OLG Hamm, 12.09.1990 - 31 U 102/90

    Fristlose Kündigung; Langfristige Überschreitung eines eingeräumten

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19
    Eine fristlose Kündigung der Geschäftsverbindung aufgrund von Zahlungsrückständen ist nur dann möglich, wenn der Kunde mehrfach ermahnt wird, den geduldeten Kreditrahmen einzuhalten und das Schuldensaldo trotz mehrfacher Mahnungen weiter anwächst (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. September 1990 - 31 U 102/90 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15

    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19
    Es liegt eine Rechtsgutsverletzung des Klägers vor, da durch eine nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten ein sonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt wird (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 12.02.2016 - 2 U 59/15, BeckRS 2016, 106507, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19
    Denn nach dem Parteivortrag macht die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich, da die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien beendet und die offene Forderung insoweit beglichen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014 - I-16 U 7/14 -, juris).
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