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   LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11   

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https://dejure.org/2011,5863
LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19.12.2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 HFEG, § 1 HFEG, § 312 Nr 3 FamFG, § 327 FamFG, § 331 FamFG
    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 901
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der

    c) Diese - zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entwickelten - Maßgaben sind auf die Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu übertragen (vgl. BVerfGK 19, 286 unter Bezugnahme auf BVerfGE 128, 282; zur Übertragbarkeit vgl. LG Darmstadt, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 T 646/11 -, juris, Rn. 39 ff.; LG Verden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 1 T 163/12 -, juris, Rn. 10; LG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - 86 O 88/14 -, juris, Rn. 53 ff.; Olzen/Metzmacher, BtPrax 2011, S. 233 ; Dodegge, NJW 2012, S. 3694 ; Diener, Patientenverfügungen psychisch kranker Personen und fürsorglicher Zwang, 2013, S. 193 ff.; Henking/Mittag, JR 2013, S. 341 ; Henking/Mittag, BtPrax 2014, S. 115 f.; Budde, in: Keidel, FamFG, 19. Auflage 2017, § 312 Rn. 9).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    - Ob ggf. in der Zukunft zum Wohl der Betroffenen auch auf der geschlossener Station eine zwangsweise Medikation angezeigt ist, bedarf im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit u.a. der Aufgabenkreise Wohnungsangelegenheiten und Vermögenssorge ebenso keiner weiteren Erörterung, wie die Frage, ob unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. Beschlüsse vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 -, und 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 ) eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hat ( so z.B. LG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 T 35/12 ; AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/11- zitiert jeweils nach juris; a.A. Kammerbeschluss 5 T 646/11 vom 23.11.2011 - juris - dort unter 3a, in dem allein die Unzulässigkeit der Zwangsmedikation im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach § 17 Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz - HFEG - festgestellt wurde).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Während z.B. das Landgericht Darmstadt (19.12.2011, 5 T 646/11) in einem ausführlichen obiter dictum auf die Verfassungswidrigkeit des HFEG verwies, dabei aber von der Fortgeltung der Ermächtigung zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung zwecks Heilbehandlung ausging, stellte das AG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 29.2.2012 (49 XVIII HOF 399/12) insofern konsequent die Verfassungswidrigkeit beider Normen fest.
  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

    Da auch das Hessische Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) nicht im Geringsten den Anforderungen an ein hinreichend bestimmtes Gesetz für eine Zwangsbehandlung genügt (hierzu: LG Darmstadt, Beschluss v. 19.12.2011, 5 T 646/11 - zitiert aus juris) ist eine Zwangsbehandlung in Hessen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich.
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