Rechtsprechung
LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
§§ 406e, 395, 374 StPO; 106 ff UrhG
Filesharing - Einsicht in Ermittlungsakten erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken - openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 406e StPO, § 101 UrhG
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat
- Telemedicus
Akteneinsicht bei Ermittlungsverfahren wegen Filesharings
- JurPC
Akteneinsicht im Rahmen von Filesharing-Verfahren
- aufrecht.de
Akteneinsicht bei Filesharing erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Fünf sind erlaubt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Akteneinsicht wegen P2P-Filesharing erst ab 5 Filmen oder 50 Musikstücken
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Musiktauschbörsen-Filesharing
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 111 (Ls.)
- MMR 2009, 579 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
Einfluss von § 97a Abs. 2 UrhG auf die Streitwertbemessung
Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt). - LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen
Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290). - LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09
Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen …
Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09). - LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden. - LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09
Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner anderen Bewertung.