Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3570
LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 20. April 2009 - 9 Qs 99/09 (https://dejure.org/2009,3570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 406e, 395, 374 StPO; 106 ff UrhG
    Filesharing - Einsicht in Ermittlungsakten erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 406e StPO, § 101 UrhG
    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat

  • Telemedicus

    Akteneinsicht bei Ermittlungsverfahren wegen Filesharings

  • JurPC

    Akteneinsicht im Rahmen von Filesharing-Verfahren

  • aufrecht.de

    Akteneinsicht bei Filesharing erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs 1, 14 Abs 1 GG

  • kanzlei.biz

    Fünf sind erlaubt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht wegen P2P-Filesharing erst ab 5 Filmen oder 50 Musikstücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Musiktauschbörsen-Filesharing

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 111 (Ls.)
  • MMR 2009, 579 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09

    Einfluss von § 97a Abs. 2 UrhG auf die Streitwertbemessung

    Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
  • LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09

    Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).
  • LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden.
  • LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09

    Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner anderen Bewertung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht