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LG Darmstadt, 21.02.2022 - 26 O 490/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 a. F., 323 Abs. 1 BGB, § 323 Abs. 3 S. 2 BGB, § 284 BGB, § 276 Abs. 2 BGB, § 281 Abs. 1 S. 3 BGB
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges (3)
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Softwaremängel als Rücktrittsgrund beim Elektroauto
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Tesla 3 geht wegen Mängeln zurück - Schadenersatz zugesprochen
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Tesla mit Mängeln - Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 04.12.1908 - II 212/08
Was versteht § 459 Abs. 1 B.G.B. unter Fehlern, die den Wert oder die …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2022 - 26 O 490/20
Was die gewöhnliche Verwendung ist, entscheidet die Verkehrsanschauung (RGZ 70, 82 (85 f.); instruktiv Heiderhoff DB 2005, 2533 f.). - OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 8 U 198/17
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen mangelhaften Gebrauchtwagen
Auszug aus LG Darmstadt, 21.02.2022 - 26 O 490/20
Daran fehlt es hier, so dass die Tenorierung insoweit auf die bloße Feststellung des Annahmeverzugs zu begrenzen war (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 18.5.2018 - 8 U 198/17 , BeckRS 2018, 10739, Rn. 55).
- LG München I, 17.06.2022 - 4 O 3834/19
Tesla-Autopilot - Mangel bei Fahrassistenzsystem
Bei der seitens der Klägerin zitierten Aussage des Vorstandsvorsitzenden Musk handelt es sich auch nicht um eine öffentliche Äußerung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB a.F. Das LG Darmstadt, welches in seinem Urteil vom 21.02.2022, Az.: 26 O 490/20 (vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 17.05.2022) auf dieses Interview abstützt, begründet auch nicht näher, warum die Aussage des Vorstandsvorsitzenden Musk eine geeignete Schätzungsgrundlage sein soll - Sinn und Zweck eines Zivilprozesses ist es nicht, die Beklagte für großspurige Aussagen des Vorstandsvorsitzenden ihrer Muttergesellschaft zu "bestrafen".