Rechtsprechung
LG Darmstadt, 22.02.2017 - 3 O 1/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fachwerkhaus gekauft: Kein Schadensersatz wegen Fachwerkbauweise!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fachwerkhaus gekauft: Kein Schadensersatz wegen Fachwerkbauweise! (IMR 2017, 202)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15
Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines …
Auszug aus LG Darmstadt, 22.02.2017 - 3 O 1/17
Haben die Verkäufer eines sehr alten Hauses dieses zuvor auch nur selbst erworben und wissen dies die jetzigen Käufer, so ist die Angabe des Baujahres im Kaufvertrag keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern eine reine Wissenerklärung der Verkäufer (im Anschluss an BGH, IMR 2017, 72).Haben die Verkäufer eines sehr alten Hauses dieses zuvor auch nur selbst erworben und wissen dies die jetzigen Käufer, so ist die Angabe des Baujahres im Kaufvertrag keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern eine reine Wissenerklärung der Verkäufer (im Anschluss an BGH, IMR 2017, 72).
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus LG Darmstadt, 22.02.2017 - 3 O 1/17
Dies stellt aber kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar (BGH NJW-RR 2012, 1078). - BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus LG Darmstadt, 22.02.2017 - 3 O 1/17
Eine Garantieübernahme liegt vor, wenn der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt und damit zu erkennen gibt, dass er für alle Folgen des Fehlens einstehen wird (BGH, NJW 2007, 1346).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 187/18
Formelle Beschwer - Versorgungsbezüge - Verurteilung - Bruttobeträge
Mit einer am 30.12.2016 beim Landgericht Kaiserslautern erhobenen Klage (Az. 3 O 1/17) verlangte der Kläger zunächst (nur) von der Beklagten zu 1) nach deren Satzung eine Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab 01.04.2015.