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LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- erbrechtsiegen.de
Gemeinschaftliches Testament - Herausgabe von Schenkungen gegenüber einem Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
- OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 22 U 45/11
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1958 - IV ZR 234/57
Veräußerung des vermachten Gegenstandes
Auszug aus LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vorschrift des § 2287 BGB jedoch wegen der gleichen Interessenlage auf unwiderruflich gewordene wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten entsprechend anzuwenden (BGHZ 26, 274;… Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 2269, Rdnr. 36). - LG Mannheim, 10.09.2009 - 9 O 407/08
Auszug aus LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Am 17.12.1984 fand in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt zu dem Aktenzeichen 9 O 407/08 eine mündliche Verhandlung statt. - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Auszug aus LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Denn der Schlusserbe muss bei seiner Erberwartung mit der Pflichtteilslast rechnen (BGHZ 88, 269). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Auszug aus LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Denn nach der Rechtsprechung des BGH sind unentgeltliche unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten als Schenkungen im Sinne des § 2287 BGB zu behandeln (BGHZ 116, 167).