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LG Darmstadt, 23.11.2020 - 1 O 199/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 495 Abs. 1, 355 BGB a. F., §§ 495 Abs. 2, 492 BGB a. F., § 356b Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 4 BGB a. F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.11.2020 - 1 O 199/20
- OLG Frankfurt - 24 U 271/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17
Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von …
Auszug aus LG Darmstadt, 23.11.2020 - 1 O 199/20
Entgegen der klägerischen Ansicht ist es nach § 356b Abs. 1 BGB für den Fristlauf ausreichend, wenn dem Verbraucher eine Abschrift des Antrags ohne jegliche Unterschriften zur Verfügung gestellt wird (BGH NJW 2018, NJW 2018, 1387).