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LG Darmstadt, 24.03.1986 - 5 T 208/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1945
Wird zitiert von ... (2)
- AG Remscheid, 14.05.2018 - 7 C 70/17
Einlegen des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid i.R.d. Frist ab …
Zutreffend ist ferner, dass das Landgericht Darmstadt durch Urteil vom 24.03.1986 NJW 1986, 1945f, Az. 5 T 208/86) und ebenso das OLG Düsseldorf durch Beschluss vom 12.02.1992 (Az. 13 W 5/92, zitiert nach juris) in gleich gelagerten Fällen, nämlich Zustellung einer beglaubigten Kopie der Vorderseite des Vollstreckungsbescheides ohne Rechtsbehelfsbelehrung, entschieden haben, dass eine solche Zustellung die Einspruchsfrist nicht in Gang setzten würde. - LG Darmstadt, 28.12.1995 - 5 T 1254/95 Weil auch die Zustellung des Vollstrekkungsbescheides noch zum Mahnverfahren gehört, wie die Stellung des § 699 Abs. 4 ZPO im 7. Buch der ZPO zeigt, ist als zuzustellendes Schriftstück im Sinne des § 170 Abs. 1 ZPO der für den Antragsgegner in der Verordnung vom 18.7.1991, BGBl. Seite 1562, bestimmte Vordruck anzusehen (so bereits Kammerbeschluß 5 T 208/86 vom 24.3. 1986, veröffentlicht in NJW 1986, Seite 1945;… ebenso Baumbach/Lauterbach, ZPO, 51. Aufl., § 703 c Rdz. 3;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 703 c Rdz. 6).