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   LG Darmstadt, 24.05.2017 - 5 T 318/17   

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https://dejure.org/2017,30525
LG Darmstadt, 24.05.2017 - 5 T 318/17 (https://dejure.org/2017,30525)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24.05.2017 - 5 T 318/17 (https://dejure.org/2017,30525)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 (https://dejure.org/2017,30525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 FamFG, § 68 FamFG, § 273 FamFG, § 331 FamFG, § 10 HFEG / PsychKG-Hessen
    Zur Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe des Verfahrens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe des Verfahrens, Zuständigkeit des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus LG Darmstadt, 24.05.2017 - 5 T 318/17
    Wird das Verfahren an ein anderes Betreuungsgericht abgegeben, so hat über Beschwerden gegen Entscheidungen des abgebenden Gerichts das dem jetzt zuständig gewordenen Gericht übergeordnete Landgericht zu entscheiden, auch wenn das Rechtsmittel schon vor der Abgabe eingelegt, aber noch nicht beschieden war (Keidel-Sternal, FamFG, 18. Auflage, § 4 Rn. 39; BayObLG FamRZ 1996, 1157).
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Aufgrund der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Schweinfurt, die anstelle des Amtsgerichts Suhl sogar noch von der Beschwerdekammer des Landgerichts Meiningen hätte bewirkt werden können (vgl. Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077), tritt auch ein Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz ein, so dass das dem nunmehr zuständigen Amtsgericht Schweinfurt übergeordnete Beschwerdegericht für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 -, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 4, Rn. 39; Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 4, Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2023 - 1 AR 3/23

    Änderung der örtlichen Zuständigkeit bezüglich des Beschwerdeverfahrens

    Insoweit hat nach einer Abgabe des Betreuungsverfahrens (des Dauerverfahrens oder Bestandsverfahrens) durch ein Amtsgericht an ein anderes Amtsgericht grundsätzlich das dem jetzt zuständig gewordenen Amtsgericht übergeordnete Landgericht auch über noch anhängige Beschwerden gegen Entscheidungen des abgebenden Amtsgerichts zu entscheiden, selbst wenn das Rechtsmittel schon vor der Abgabe eingelegt, aber noch nicht beschieden war (so BayObLG, FamRZ 1996, 1157 (noch zum FGG); LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris; Keidel-Sternal, FamFG, 20. Auflage, § 4 Rn. 39).
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