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LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21
In Fällen, in denen die in Rede stehende Frage durch die Kammer jedoch bereits geklärt ist und sie nicht entscheidungserheblich von ihrer bisherigen Rechtsauffassung abzuweichen gedenkt, kommt der Frage dann, wenn die Frage zum wiederholten Mal an die Zivilkammer herangetragen wird, keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn der §§ 348, 348a ZPO mehr zu, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt noch grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO zukommen mag, weil der Bundesgerichtshof sie bislang nicht entschieden hat (vgl. dagegen BGH, NJW 2003, 1254, wo solche Konstellationen offenbar nicht bedacht sind). - LG Darmstadt, 09.06.2021 - 26 O 460/20
Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei bloßen …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21
Die hier in Rede stehenden Fragen der Betriebsschließungsversicherung, denen zunächst grundsätzliche Bedeutung nach den §§ 348, 348a ZPO zukam und denen immer noch grundsätzliche Bedeutung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommen mag, hat die Kammer bereits geklärt; insoweit wird insbesondere auf die veröffentlichten Urteile der Kammer verwiesen, die die in der Klageerwiderung nicht berücksichtigt werden: LG Darmstadt Urt. v. 9.6.2021 - 26 O 460/20, BeckRS 2021, 17791; LG Darmstadt Urt. v. 10.2.2021 - 26 O 296/20 , BeckRS 2021, 1773; LG Darmstadt Urt. v. 10.3.2021 - 26 O 145/20 , BeckRS 2021, 5139. - LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20
Entschädigungsleistung bei coronabedingter Betriebschließung
Auszug aus LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21
Die hier in Rede stehenden Fragen der Betriebsschließungsversicherung, denen zunächst grundsätzliche Bedeutung nach den §§ 348, 348a ZPO zukam und denen immer noch grundsätzliche Bedeutung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommen mag, hat die Kammer bereits geklärt; insoweit wird insbesondere auf die veröffentlichten Urteile der Kammer verwiesen, die die in der Klageerwiderung nicht berücksichtigt werden: LG Darmstadt Urt. v. 9.6.2021 - 26 O 460/20, BeckRS 2021, 17791; LG Darmstadt Urt. v. 10.2.2021 - 26 O 296/20 , BeckRS 2021, 1773; LG Darmstadt Urt. v. 10.3.2021 - 26 O 145/20 , BeckRS 2021, 5139. - LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20
Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21
Die hier in Rede stehenden Fragen der Betriebsschließungsversicherung, denen zunächst grundsätzliche Bedeutung nach den §§ 348, 348a ZPO zukam und denen immer noch grundsätzliche Bedeutung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommen mag, hat die Kammer bereits geklärt; insoweit wird insbesondere auf die veröffentlichten Urteile der Kammer verwiesen, die die in der Klageerwiderung nicht berücksichtigt werden: LG Darmstadt Urt. v. 9.6.2021 - 26 O 460/20, BeckRS 2021, 17791; LG Darmstadt Urt. v. 10.2.2021 - 26 O 296/20 , BeckRS 2021, 1773; LG Darmstadt Urt. v. 10.3.2021 - 26 O 145/20 , BeckRS 2021, 5139.