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LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 567 Abs. 1, 573 Abs. 1 und 2 ZPO, § 2039 BGB, § 724 ZPO, § 732 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langen, 16.08.2017 - 7 K 30/11
- LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
- BGH, 04.11.2020 - VII ZB 69/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.2017 - VII ZB 22/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Überprüfung der materiellen Richtigkeit der …
Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
Der Bundesgerichtshof stellte mit Beschluss vom 01.02.2017 (VII ZB 22/16) klar (Abdruck Bl. 192 d.A.), dass das Vollstreckungsgericht bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lediglich zu prüfen habe, ob zu Gunsten des Gläubigers eine Vollstreckungsklausel erteilt worden ist.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Beschwerdeführer erwirkten Beschluss des BGH vom 01.02.2017 (VII ZB 22/16 - Bl. 192 d.A.; verfügbar bei beck-online).
- VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15
Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben
Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
Mit Schriftsatz vom 14.06.2017 (Bl. 245 d.A.) nahm der die Wiederversteigerung in einem gesonderten Verfahren (7 K 78/15 Amtsgericht Langen) betreibende Miterbe A den Antrag auf Zwangsversteigerung zurück und kündigte an, den vorhandenen Vollstreckungstitel an den Schuldner auszuhändigen, womit sich auch das Klauselerinnerungsverfahren erledigt haben sollte.Das Amtsgericht hob daraufhin mit Beschluss vom 21.06.2017 (Bl. 246 d.A.) das Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 78/15 nach Antragsrücknahme auf.
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93
Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren …
Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
Es ist daher in der Konsequenz nicht zu beanstanden, dem vollstreckenden Miterben auf seinen alleinigen Antrag hin nach § 724 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels für die Leistung an alle Miterben zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1994, IX ZR 255/93, beck-online, für eine Gesamthandsgemeinschaft; KG, Beschluss vom 15.02.2000, 1 W 5150/99, beck-online;… allgemein für Gesamthandsgläubiger Musielak/Voit/Lackmann, 14. Aufl. 2017, § 724 ZPO Rn. 8;… MüKo-Wolfsteiner, 5. Aufl. 2016, § 724 ZPO Rn. 24). - KG, 15.02.2000 - 1 W 5150/99
Vollstreckbare Ausfertigung notarieller Urkunden
Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
Es ist daher in der Konsequenz nicht zu beanstanden, dem vollstreckenden Miterben auf seinen alleinigen Antrag hin nach § 724 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels für die Leistung an alle Miterben zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1994, IX ZR 255/93, beck-online, für eine Gesamthandsgemeinschaft; KG, Beschluss vom 15.02.2000, 1 W 5150/99, beck-online;… allgemein für Gesamthandsgläubiger Musielak/Voit/Lackmann, 14. Aufl. 2017, § 724 ZPO Rn. 8;… MüKo-Wolfsteiner, 5. Aufl. 2016, § 724 ZPO Rn. 24).