Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,66702
LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17 (https://dejure.org/2018,66702)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.01.2018 - 5 T 820/17 (https://dejure.org/2018,66702)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 5 T 820/17 (https://dejure.org/2018,66702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,66702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 22/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Überprüfung der materiellen Richtigkeit der

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
    Der Bundesgerichtshof stellte mit Beschluss vom 01.02.2017 (VII ZB 22/16) klar (Abdruck Bl. 192 d.A.), dass das Vollstreckungsgericht bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lediglich zu prüfen habe, ob zu Gunsten des Gläubigers eine Vollstreckungsklausel erteilt worden ist.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Beschwerdeführer erwirkten Beschluss des BGH vom 01.02.2017 (VII ZB 22/16 - Bl. 192 d.A.; verfügbar bei beck-online).

  • VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15

    Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
    Mit Schriftsatz vom 14.06.2017 (Bl. 245 d.A.) nahm der die Wiederversteigerung in einem gesonderten Verfahren (7 K 78/15 Amtsgericht Langen) betreibende Miterbe A den Antrag auf Zwangsversteigerung zurück und kündigte an, den vorhandenen Vollstreckungstitel an den Schuldner auszuhändigen, womit sich auch das Klauselerinnerungsverfahren erledigt haben sollte.

    Das Amtsgericht hob daraufhin mit Beschluss vom 21.06.2017 (Bl. 246 d.A.) das Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 78/15 nach Antragsrücknahme auf.

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93

    Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
    Es ist daher in der Konsequenz nicht zu beanstanden, dem vollstreckenden Miterben auf seinen alleinigen Antrag hin nach § 724 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels für die Leistung an alle Miterben zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1994, IX ZR 255/93, beck-online, für eine Gesamthandsgemeinschaft; KG, Beschluss vom 15.02.2000, 1 W 5150/99, beck-online; allgemein für Gesamthandsgläubiger Musielak/Voit/Lackmann, 14. Aufl. 2017, § 724 ZPO Rn. 8; MüKo-Wolfsteiner, 5. Aufl. 2016, § 724 ZPO Rn. 24).
  • KG, 15.02.2000 - 1 W 5150/99

    Vollstreckbare Ausfertigung notarieller Urkunden

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 5 T 820/17
    Es ist daher in der Konsequenz nicht zu beanstanden, dem vollstreckenden Miterben auf seinen alleinigen Antrag hin nach § 724 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels für die Leistung an alle Miterben zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1994, IX ZR 255/93, beck-online, für eine Gesamthandsgemeinschaft; KG, Beschluss vom 15.02.2000, 1 W 5150/99, beck-online; allgemein für Gesamthandsgläubiger Musielak/Voit/Lackmann, 14. Aufl. 2017, § 724 ZPO Rn. 8; MüKo-Wolfsteiner, 5. Aufl. 2016, § 724 ZPO Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht