Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7845
LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16 (https://dejure.org/2018,7845)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.01.2018 - 8 O 304/16 (https://dejure.org/2018,7845)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 8 O 304/16 (https://dejure.org/2018,7845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 9 HPressG
    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter Namensnennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter Namensnennung

  • rabüro.de

    Zu den Ansprüchen des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter Namensnennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Objektiv falsche Berichterstattung bei einem ausdrücklichen Zitat

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der Anspruch der Verwirkung (gefestigte Rechtsprechung; vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 52 f. m. w. N.; vgl. ferner OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2006, 400ff.; beide im Langtext zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 16 W 37/99

    Gegendarstellung im Wege einstweiliger Verfügung - aktueller Vorgang

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der Anspruch der Verwirkung (gefestigte Rechtsprechung; vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 52 f. m. w. N.; vgl. ferner OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2006, 400ff.; beide im Langtext zit. nach juris).
  • EGMR, 17.04.2014 - 5709/09

    Die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    (Laut Duden ist ein Nationalist ein Anhänger des Nationalismus, wobei unter Nationalismus wiederum laut Duden meist abwertend ein übersteigertes Nationalbewusstsein zu verstehen ist.) Nach Einschätzung des Gerichts handelt es sich bei dieser Äußerung um keine - richtige oder falsche - Tatsachenbehauptung, sondern um eine wertende Aussage, welche als Meinungsäußerung grundrechtlich geschützt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 17.04.2014; Az. 5709/09; NJW 2014, 3501-3503; Langtext zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 194/10

    Klage des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen die Verlegerin der Hamburger

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Hierfür muss durch die Falschmeldung eine Ansehensminderung von erheblichem Gewicht (fort-)bestehen (vgl. zu alledem: LG Hamburg AfP 2010, 609 f. [LG Hamburg 13.08.2010 - 324 O 194/10] [LG Hamburg 13.08.2010 - 324 O 194/10] m. w. N.; Langtext zit. nach juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.06.2010, Az. 1 BvR 1745/06; NJW 2011, 47-49; Langtext zit. nach juris).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Diese gefestigte Rechtsprechung stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und begegnet insbesondere keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1194 ff. [BVerfG 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04] [BVerfG 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04] m. w. N.; Langtext zit. nach juris).Gleiches gilt im Ergebnis, wenn der Geschädigte so lange zuwartet, bis mögliche presserechtliche Schutzansprüche verwirkt sind; auch in diesem Fall hat er durch sein Verhalten deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht jedenfalls eine besondere Schwere des Eingriffs fehlt.
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 15 U 9/05

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine unwahre

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16
    Soweit die Beklagtenseite die Auffassung vertritt, zwischen "an den Kopf knallen" und "in den Kopf schießen" bestehe angesichts der erkennbaren Ablehnung von [...] durch den Kläger kein wesentlicher Unterschied, so wird nicht verkannt, dass es ausnahmsweise an einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts fehlen kann, wenn eine Falschmeldung für den Betroffenen inhaltlich nicht negativ ist, sondern eine gleichsam "wertneutrale" Falschmeldung vorliegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 2006, 126 f. [OLG Köln 28.04.2005 - 15 U 9/05] [OLG Köln 28.04.2005 - 15 U 9/05] ; Langtext zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht