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   LG Darmstadt, 27.06.2012 - 8 OH 3/11   

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https://dejure.org/2012,33632
LG Darmstadt, 27.06.2012 - 8 OH 3/11 (https://dejure.org/2012,33632)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27.06.2012 - 8 OH 3/11 (https://dejure.org/2012,33632)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 8 OH 3/11 (https://dejure.org/2012,33632)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Nebenintervention

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren (IBR 2013, 1040)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus LG Darmstadt, 27.06.2012 - 8 OH 3/11
    Die §§ 72 ff. ZPO gelten im selbstständigen Beweisverfahren entsprechend (BGH, Urteil vom 5.12.1996, Az. VII ZR 108/95).

    Es sind keine Bedenken ersichtlich, diese sich gleichsam in zwei Richtungen erstreckenden Bindungsmöglichkeiten zu kombinieren und über die entsprechende Anwendung der §§ 66 ff. ZPO im selbständigen Beweisverfahren zu konzentrieren (Vgl. BGH, Urteil vom 05.12.1996, VII ZR 108/95).

  • LG Hannover, 20.08.2008 - 6 OH 11/07
    Auszug aus LG Darmstadt, 27.06.2012 - 8 OH 3/11
    setzt sich das Zwischenstreitverfahren zu den Verfahrensgrundsätzen des selbstständigen Beweisverfahrens auch nicht in Widerspruch (LG Hannover, Zwischenurteil vom 20.08.2008, 6 OH 11/07).

    Es ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Verfahrens - durch Inhalt oder Vollstreckung - mittelbar oder unmittelbar auf die privaten oder öffentlich rechtlichen Verhältnisse des Nebenintervenienten bzw. Streitverkündeten rechtlich günstig oder ungünstig einwirken kann (LG Hannover, Zwischenurteil vom 20.08.2008, 6 OH 11/07).

  • OLG München, 27.01.2011 - 13 W 2806/10

    Bauprozess: Beitritt des Streitverkündeten zum Prozessgegner des Streitverkünders

    Auszug aus LG Darmstadt, 27.06.2012 - 8 OH 3/11
    Oder in anderen Worten: Ein rechtliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei ist gegeben, wenn die Rechtsstellung des Nebenintervenienten irgendwie durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich, nicht nur rein tatsächlich oder wirtschaftlich, sich verschlechtert oder durch ein günstiges Urteil sich rechtlich verbessert (Vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2011, 13 W 2806/10).
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