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LG Darmstadt, 28.05.2018 - 15 O 39/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16
Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der …
Auszug aus LG Darmstadt, 28.05.2018 - 15 O 39/17
Von einer Zahlungsunfähigkeit ist danach regelmäßig auszugehen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (vgl. BGH vom 19.12.2017, Az. II ZR 88/16 Rn. 10 - juris).Er hat bis zuletzt keine geordnete Übersicht der zum Stichtag verfügbaren Mittel und fälligen Verbindlichkeiten in einer Liquiditätsbilanz tabellarisch unter Angabe der elektronischen Buchhaltung der Schuldnerin entnommenen Daten (Kontoart, -nummer und -bezeichnung, Buchsaldo wie Betrag, Einzelbuchhaltungskonten und Rechnungen vorgelegt) (vgl. auch BGH vom 19.12.2017 a.a.O Rn 12 f.).
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12
Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien
Auszug aus LG Darmstadt, 28.05.2018 - 15 O 39/17
Allerdings obliegt es dem Tatrichter, ausgehend von den festgestellten Indizien eine Gesamtabwägung vorzunehmen, ob eine Zahlungseinstellung gegeben ist oder nicht (vgl. BGH vom 18.07.2013, Az. IX ZR 143/12 Rz. 8 ff. - juris).