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   LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02   

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https://dejure.org/2002,9472
LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02 (https://dejure.org/2002,9472)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30.10.2002 - 26 T 171/02 (https://dejure.org/2002,9472)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 26 T 171/02 (https://dejure.org/2002,9472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks

  • Deutsches Notarinstitut
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch; Wirksamkeitsvermerk als einfaches Mittel zur Förderung der Publizitätswirkung des Grundbuches

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 24

    § 880 BGB; § 881 BGB
    Finanzierungsgrundschuld - Ausnutzung eines bei der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers vorbehaltenen Vorrangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 233
  • Rpfleger 2003, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02
    Das Rangverhältnis der Rechte ist für die Wirksamkeit der Belastung selbst zunächst grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss v. 25.3.1999, V ZB 34/98 in Rpfleger 1999, 383).
  • LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03

    Bedürfnis für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bei einer Vormerkung und

    Soweit die Kammer in der vom Verfahrensbevollmächtigten zitierten Entscheidung vom 30.10.2002 - Geschäftsnummer 26 T 171/2002 - die gegenteilige Auffassung vertreten hat, wird diese nicht mehr beibehalten.
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