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LG Darmstadt, 30.10.2019 - 11 O 60/17 |
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Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.10.2019 - 11 O 60/17
- OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
- BGH, 11.03.2020 - IV ZB 8/20
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG
Auf die sofortigen Beschwerden des Klägers und der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 21.10.2019 wird die durch Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 30.10.2019 - 11 O 60/17 (Jahreszahl korrigiert - die Red.) - angeordnete und in dem Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Darmstadt vom 20.11.2019 bestätigte Geheimhaltungsverpflichtung des Klägers und der Prozessbevollmächtigten des Klägers aufgehoben.