Rechtsprechung
LG Deggendorf, 04.06.2019 - 22 O 745/18 |
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 04.06.2019 - 22 O 745/18
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3129/19
- BGH, 19.10.2021 - VI ZR 148/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3129/19
Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller eines Fahrzeugs mit Abschaltlogik …
Die Berufung gegen das Endurteil des LG Deggendorf vom 04.06.2019 (Az.: 22 O 745/18) wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 04.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 745/18, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Skoda Yeti mit der Fahrgestellnummer ...7517 an die Klägerin 27.768,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 25.10.2011 zu zahlen.
Unter Abänderung des am 04.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 745/18, die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Rechtsanwaltes M. H. in Höhe von 1.872,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.
Unter Abänderung des am 04.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 745/18, festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 22.11.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer I bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.