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LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Zulässigkeit einer Teilklage im Schmerzensgeldprozess; Eigenleistungen beim Hausbau als Erwerbsschaden
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13
- OLG München, 13.01.2017 - 10 U 771/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer …
Auszug aus LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13
Der Kläger hat jedoch nicht substantiiert dargetan, dass zu diesem Zeitpunkt der für die Entstehung der Terminsgebühr vorausgesetzte unbedingte Klageauftrag bereits erteilt war (vgl. Vorbemerkung 3, Abs. 1 zum VVRVG; BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09). - OLG Hamm, 20.09.1988 - 9 U 22/88
Entgangene Vorteile
Auszug aus LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13
Der Erwerbsschaden umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr einsetzen kann (OLG Hamm, 29.9.1988, 9 U 22/88). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13
Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es zwar, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes auf Grund einer einheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (vgl. BGHZ 18, 149). - BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03
Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes
Auszug aus LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13
Ist die Höhe des Anspruchs streitig, kann grundsätzlich ein ziffernmäßig oder sonst individualisierbarer Teil davon Gegenstand einer Teilklage sein, sofern erkennbar ist, um welchen Teil des Gesamtanspruchs es sich handelt (vgl. u.a. BGH, NJW 2004, 1243).
- OLG München, 13.01.2017 - 10 U 771/15
Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auf die Berufung des Klägers vom 27.02.2015 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 05.02.2015 (Az. 33 O 390/13) in Nr. 2 abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:.