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LG Deggendorf, 07.01.1999 - 1 T 155/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98
Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts; …
Auszug aus LG Deggendorf, 07.01.1999 - 1 T 155/98
BGH, Urteil vom 13.11.1998 - V ZR 29/98 -, mitgeteilt von Dr. Manfred Werp, Richter am BGH a. D. MittBayNot 1999 Heft 3.
- OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen
Nach verbreiteter Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, ist (auch) der unentgeltliche Erwerb eines Erbteils durch einen Minderjährigen wegen der Erbenhaftung nie lediglich rechtlich vorteilhaft, auch dann nicht, wenn er bereits Miterbe ist (…vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614; Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; vgl. auch Pöting MittBayNot 2007, 376).Nachdem sich der Ausgleich mehrerer Miterben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile richtet, trifft den minderjährigen Erbteilserwerber ggf. eine entsprechend erhöhte Haftungsquote (vgl. dazu im Einzelnen: Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285).
Da - wie oben dargelegt - aufgrund des Erbteilserwerbs jedenfalls die Haftungsquote im Innenverhältnis erweitert wird, stellt sich dieser Umstand als Übernahme einer fremden Verbindlichkeit im Sinne des § 1822 Nr. 10 BGB durch das minderjährige Kind - hier: die Beteiligte zu 4. - dar (vgl. Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; für das Genehmigungserfordernis weiter: Pöting MittBayNot 2007, 376;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2033 Rz. 10;… Erman/Bayer, BGB, 14. Aufl., § 2033 Rz. 7;… Münchener Kommentar/Gergen, BGB, 6. Aufl., § 2033 Rz. 17, je m. w. N.).
- OLG Koblenz, 16.01.1998 - 10 U 14/94
Zum Umfang der in einem Übergabevertrag übernommenen Pflegeverpflichtung
(Leitsätze der Schriftleitung) LG Deggendorf, Beschluß vom 7.1.1999 - 1 T 155/98 -, mitgeteilt von Notar Dr. Kurt Schwab, Osterhofen Aus dem Tatbestand: Die Beteiligten zu 1) bis 5) bilden eine Erbengemeinschaft nach F., dem am 5.11.95 verstorbenen Ehemann der Beteiligten zu 1).