Rechtsprechung
LG Deggendorf, 09.03.2020 - 23 O 832/19 |
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 09.03.2020 - 23 O 832/19
- OLG München, 19.06.2020 - 3 U 1868/20
- BGH - VI ZR 977/20 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.06.2020 - 3 U 1868/20
Verjährung der Schadensersatzansprüche nach Erwerb eines VW Tiguan ausgestattet …
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 09.03.2020, Aktenzeichen 23 O 832/19, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 09.03.2020 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 23 O 832/19, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer: ...47 an den Kläger einen Betrag in Höhe von 26.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.12.2011 zu zahlen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 09.03.2020, Aktenzeichen 23 O 832/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.