Rechtsprechung
LG Deggendorf, 13.06.2019 - 31 O 689/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 32, § 39; StGB § 263
Kein Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung - rewis.io
Kein Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Instanzrechtsprechung contra Herstellerhaftung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …
Auszug aus LG Deggendorf, 13.06.2019 - 31 O 689/18
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84, juris Rn. 15 m.w.N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen, und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 nicht verzichtet werden kann. - LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2436/16
Abgasskandal; Feststellungsantrag; Anfechtung; Rücktritt; Schadensersatz
Auszug aus LG Deggendorf, 13.06.2019 - 31 O 689/18
Das erkennende Gericht schließt sich der Rechtsauffassung des Landgerichts Braunschweig (U. v. 20.12.2017 - 3 O 2436/16) an. - BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus LG Deggendorf, 13.06.2019 - 31 O 689/18
Dies ist indes unverzichtbar, weil nicht auf die Feststellung verzichtet werden kann, ob der damalige Vorstand der Beklagten (oder ein sonstiger verfassungsmäßiger Vertreter i.S.d. § 31 BGB) die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH v. 28.06.2016, VI ZR 536/15 - NJW 2017, 250 Rn. 27).