Rechtsprechung
LG Deggendorf, 18.06.2019 - 22 O 663/18 |
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 18.06.2019 - 22 O 663/18
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3913/19
- BGH, 20.07.2021 - VI ZR 152/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3913/19
Kein Schadensersatz gegen Hersteller eines von dem sog. "Abgasskandal" …
Die Berufung gegen das Endurteil des LG Deggendorf vom 18.06.2019 (Az.: 22 O 663/18) wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 18.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 663/18, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi Q3 mit der Fahrgestellnummer ...0649 an den Kläger 38.234,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 22.03.2013 zu zahlen.
Unter Abänderung des am 18.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 663/18, festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 04.12.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Unter Abänderung des am 18.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 663/18, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 2.193,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.