Rechtsprechung
LG Deggendorf, 28.05.2019 - 32 O 739/18 |
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 28.05.2019 - 32 O 739/18
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2943/19
- BGH, 28.09.2021 - VI ZR 29/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2943/19
"Abgasskandal" - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 28.05.2019, Az. 32 O 739/18, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 28.05.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 32 O 739/18, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Skoda Octavia mit der Fahrgestellnummer ...887 an die Klägerin 25.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 09.08.2012 zu zahlen.
Unter Abänderung des am 28.05.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 32 O 739/18, die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 1.872,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.
Unter Abänderung des am 28.05.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 32 O 739/18, festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 18.12.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.