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   LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19   

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LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19 (https://dejure.org/2020,40158)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 31.08.2020 - 23 O 168/19 (https://dejure.org/2020,40158)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 31. August 2020 - 23 O 168/19 (https://dejure.org/2020,40158)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 1 U 55/17

    Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs bei Abrechnung des

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Soweit, wie hier, streitgegenständlich ein Leasingfahrzeug ist, so ist hinsichtlich der Regionalität nicht auf den Sitz des Leasinggebers, sondern auf die Region des Leasingnehmers abzustellen, da sich das Fahrzeug bestimmungsgemäß dort befindet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018, Az. 1 U 55/17).

    b) Etwas anderes als das unter vorstehendem Buchstaben a) Dargestellte gilt aber dann, wenn es sich beim Geschädigten - wie hier bei der Eigentümerin des PKW - um ein Unternehmen handelt, das sich jedenfalls auch mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen befasst, wie es bei einem Leasingunternehmen der Fall ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018, Az. 1 U 55/17).

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt in besonderem Maße für wirtschaftlich tätige Unternehmen, die mit dem Automarkt vertraut sind und bei denen der Abruf von überregionalen oder Internet-Restwertbörsen zum geschäftlichen Alltag gehört (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018, Az. 1 U 55/17 m.w.N..).

  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot regelmäßig Genüge leistet, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18).

    Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und ggf. bessere Restwertangebote zu übermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18 m.w.N.).

    Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gilt im Rahmen des dem Geschädigten Zumutbaren und unter Berücksichtigung der individuellen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2019 Az. VI ZR 358/18).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH, NJW 2017, 953; NJW 2010, 2722 m.w.N..) kann der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen.

    Dies gilt auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs und die sich dabei stellende Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeugs bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss (BGH, NJW 2017, 953 [954]; NJW 2010, 2722 m.w.N.).

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH, NJW 2017, 953; NJW 2010, 2722 m.w.N..) kann der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen.

    Dies gilt auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs und die sich dabei stellende Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeugs bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss (BGH, NJW 2017, 953 [954]; NJW 2010, 2722 m.w.N.).

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Zur korrekten Wertermittlung gehört die Ermittlung der Preisbasis des allgemeinen Markts (BGHZ 163, 362 = NJW 2005, 3134; BGH, NJW 2010, 605 m.w.N..).

    Beauftragt der Geschädigte einen Gutachter mit der Schadensschätzung zum Zwecke der Schadensregulierung, hat der Sachverständige das Gutachten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zum Schadensersatz zu erstellen (BGH, NJW 2009, 1265) und dabei "als ausreichende Schätzgrundlage entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags im Regelfall drei Angebote einzuholen und diese in seinem Gutachten konkret zu benennen" (BGH, NJW 2010, 605).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Beauftragt der Geschädigte einen Gutachter mit der Schadensschätzung zum Zwecke der Schadensregulierung, hat der Sachverständige das Gutachten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zum Schadensersatz zu erstellen (BGH, NJW 2009, 1265) und dabei "als ausreichende Schätzgrundlage entsprechend der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags im Regelfall drei Angebote einzuholen und diese in seinem Gutachten konkret zu benennen" (BGH, NJW 2010, 605).

    Diese subjektbezogene Schadensbetrachtung gilt auch für die Frage, in welcher Höhe dem Geschädigten im Hinblick auf die ihm in seiner individuellen Lage mögliche und zumutbare Verwertung seines Unfallfahrzeugs ein Schaden entstanden ist (BGH, Urteil vom 13.1.2009, Az. VI ZR 205/08).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Die Schadenersatzpflicht des Schädigers besteht dann nur insoweit, als sich die Verwertung im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft hält (BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Deggendorf, 31.08.2020 - 23 O 168/19
    Zur korrekten Wertermittlung gehört die Ermittlung der Preisbasis des allgemeinen Markts (BGHZ 163, 362 = NJW 2005, 3134; BGH, NJW 2010, 605 m.w.N..).
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