Rechtsprechung
LG Dessau, 05.09.2006 - 4 OH 24/04 |
Verfahrensgang
- LG Dessau, 05.09.2006 - 4 OH 24/04
- OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 8 U 51/08
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiko der Schädigung des nervus lingualis …
Das Landgericht hat ein schriftliches Gutachten aus einem Beweissicherungsverfahren (4 OH 24/04 - Landgericht Limburg an der Lahn) verwertet, ein Ergänzungsgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. SV1 sowie ein Schriftgutachten eingeholt, Zeugen vernommen und die Parteien persönlich angehört.Die Beiakte (LG Limburg an der Lahn - 4 OH 24/04) war Gegenstand der mündlichen Senatsverhandlung.
die operative Entfernung von Weisheitszähnen (Inhalt von Bl. 114 der Beiakte 4 OH 24/04) bei einem 30-minütigen Gespräch mit der Klägerin am 30.10.2003 intensiv besprochen, dabei über alle wichtigen Risiken aufgeklärt und die wichtigsten Inhalte auch noch mit schwarzem Stift auf der Seite 3 angekreuzt.
Dass sich das eingriffsbedingte Risiko einer Verletzung des Nervus lingualis tatsächlich verwirklicht hat, konnte bis zur mündlichen Verhandlung des Senat als unstreitig gelten und war auch dem Erstgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. SV1 im selbständigen Beweisverfahren eindeutig zu entnehmen (dort S. 41 des Gutachtens, Bl. 108 der Beiakte 4 OH 24/04).