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   LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19   

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https://dejure.org/2021,19018
LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19 (https://dejure.org/2021,19018)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 09.04.2021 - 2 O 196/19 (https://dejure.org/2021,19018)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 09. April 2021 - 2 O 196/19 (https://dejure.org/2021,19018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 HOAI, § 7 Abs 3 HOAI, § 242 BGB, § 631 BGB
    Werklohnvergütung: Widersprüchliches Verhalten eines Architekten bei Abrechnung seiner Leistungen entgegen Pauschalvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Architekt (ausnahmsweise) an seine Schlussrechnung gebunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Honorarrecht nach HOAI: deutlicher könnten die Unterschiede zwischen "altem" (2013) und neuem Preisrecht (2021) kaum ausfallen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Architekt (ausnahmsweise) an seine Schlussrechnung gebunden? (IBR 2021, 469)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Denn vom Begriff des Architekten sind alle Berufsgruppen umfasst, die Leistungen erbringen, welche in der HOAI als Architektenleistung beschrieben sind (vgl. BGH, Urt. vom 22.05.1997, VII ZR 290/95, NJW 1997, 2329).

    Diesbezüglich haben Honorarvereinbarungen von Vertragsparteien die Höchst- und Mindestsätze entsprechend des § 7 Abs. 1 HOAI zwingend zu berücksichtigen, da es sich bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure um eine Preisbindungsvorschrift mit Mindestpreischarakter handelt (vgl. BGH, Urt. vom 22.05.1997, VII ZR 290/95, NJW 1997, 2329).

    Ein Ausnahmefall im Sinne des § 7 Abs. 3 HOAI ist anzunehmen, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung zu den Mindestsätzen ein unter dem Mindestsatz liegendes Honorar angemessen ist (vgl. BGH, Urt. vom 22.05.1997, VII ZR 290/95, NJW 1997, 2329).

  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13

    Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Insoweit steht auch eine Kenntnis der Rechtsprechung einem schutzwürdigen Vertrauen nicht von vornherein entgegen, da selbst ein kundiger Vertragspartner auf Grundlage einer vertretbaren Rechtsauffassung und besonderer vertrauensbildender Umstände schützenswert auf die Wirksamkeit einer bestehenden mindestsatzunterschreitenden Preisvereinbarung vertrauen kann (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 10.10.2013, 1 U 9/13, NJW 2014, 1675).

    Daher ist es der Beklagten im Ergebnis einer einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung nicht zuzumuten, nach dem Scheitern der Geschäftsbeziehung einen hohen fünfstelligen Betrag an die Klägerin zu zahlen, zumal diese sie jahrelang in dem berechtigten Glauben ließ, nur die vereinbarte Pauschale zahlen zu müssen (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 10.10.2013, 1 U 9/13, NJW 2014, 1675).

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 163/10

    Honorarklage des Tragwerksplaners: Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Vor diesem Hintergrund können nur besondere Umstände, die das zugrundeliegende Vertragsverhältnis in dem Sinn signifikant von übrigen Vertragsverhältnissen unterscheiden, eine Unterschreitung der Mindestsätze im Ausnahmefall rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. vom 27.10.2011, VII ZR 163/10, NZBau 2012, 175), was wiederum dazu führt, dass der Anwendungsbereich eines zulässigen Ausnahmefalls sehr eng auszulegen ist.

    Außerdem kommt ein Ausnahmefall auch bei Vertragsbeziehungen in Betracht, bei denen die vom Architekten bzw. Ingenieur zu erbringenden Leistungen nur einen äußerst geringen Aufwand erfordern oder eine Planung im Rahmen verschiedener Vorhaben mehrfach verwendet werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 27.10.2011, VII ZR 163/10, NZBau 2012, 175).

  • OLG München, 04.12.2012 - 9 U 255/12

    Verbindlichkeit einer die Mindestsätze nach HOAI unterschreitenden

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Ob dieses widersprüchliche Verhalten zur Folge hat, dass der Architekt an seine ursprünglichen Rechnungen und die niedrigere Pauschale aus der Honorarvereinbarung gebunden ist, muss in einer Gesamtabwägung anhand des Verhaltens und der vertrauensbildenden Umstände einzelfallbezogen beurteilt werden (vgl. OLG München, Urt. vom 04.12.2012, 9 U 255/12, NZBau 2013, 316).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Ein solches Verhalten des Architekten steht nach Treu und Glauben der Geltendmachung der Mindestsätze dann entgegen, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertraut hat, er auch auf diese vertrauen durfte und er sich zudem in schützenswerter Art und Weise so auf die Zugrundelegung der Honorarvereinbarung eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung im Hinblick auf die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (u. a. BGH, Urt. vom 23.10.2008, VII RZ 105/07, NZBau 2009, 34 mwN).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 09.04.2021 - 2 O 196/19
    Auch wenn kein Ausnahmefall gemäß § 7 Abs. 3 HOAI vorliegt, welcher eine von den Vertragsparteien getroffene mindestsatzunterschreitende Pauschalvereinbarung rechtfertigt, kann eine später vom Auftragnehmer im Wege der Korrektur vorgenommene mindestsatzorientierte Abrechnung im Einzelfall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Pauschalvereinbarung vertrauen durfte und sich zudem in schützenswerter Weise auf die Zugrundelegung dieser Vereinbarung eingerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07).
  • OLG Celle, 27.04.2022 - 14 U 156/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Zulässige Pauschalpreisabrede; Bindung eines

    Indes wäre nicht plausibel, weshalb die Beklagte im Rahmen ihrer Kostenplanung Ausgaben außerhalb der vereinbarten Höhe berücksichtigen sollte (vgl. LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 09. April 2021 - 2 O 196/19, Rn. 60; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 1 U 9/13, Rn. 25, beide juris).
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