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   LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12   

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https://dejure.org/2012,62598
LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12 (https://dejure.org/2012,62598)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 16.11.2012 - 1 S 127/12 (https://dejure.org/2012,62598)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 16. November 2012 - 1 S 127/12 (https://dejure.org/2012,62598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 1 S 2 BRAGebO vom 24.06.1994, § 42 GKG, § 25 Abs 2 S 1 KostO, § 2 Abs 2 Anl 1 RVG, § 23 Abs 1 S 3 RVG
    Honoraranspruch des Rechtsanwalts: Gegenstandswert bei Mitwirkung des Rechtsanwalts an Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines befristeten Dienstvertrages; Entstehung der Einigungsgebühr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12
    Das unterscheidet den vorliegenden Fall grundlegend von dem Sachverhalt, über den das OLG Düsseldorf in der vom Beklagten zitierten Entscheidung zu befinden hatte (Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 57/09).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12
    Dass - wie vorliegend - originäre Vertragsverhandlungen und die Mitwirkung hierbei keine "Vergleichsgebühr" oder - jetzt - "Einigungsgebühr" auslösen, entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23.04.2009 - IX ZR 167/07, juris-Rn. 16, für § 23 BRAGO), des BAG (AGS 1998, 161) und verschiedener Obergerichte (vgl. nur: OLG Düsseldorf, AGS 2003, 496).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12
    Dass - wie vorliegend - originäre Vertragsverhandlungen und die Mitwirkung hierbei keine "Vergleichsgebühr" oder - jetzt - "Einigungsgebühr" auslösen, entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23.04.2009 - IX ZR 167/07, juris-Rn. 16, für § 23 BRAGO), des BAG (AGS 1998, 161) und verschiedener Obergerichte (vgl. nur: OLG Düsseldorf, AGS 2003, 496).
  • OLG München, 12.07.2017 - 15 U 4938/16

    Vergütungsansprüche nach dem RVG

    Diese Auffassung entspricht auch der veröffentlichten Rechtsprechung (OLG Hamm Beschluss vom 09.06.2011 - 15 Wx 519/10 = FamRZ 2011, 1975 Rz 11 bei Juris; anders als die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 05.07.2017 Bl. 158/160 d. A. auf Seite 2 vorbringt, behandelt diese Passage des Beschlusses nicht die vormundschaftliche Genehmigung, sondern ergänzende Vereinbarungen danach; LG Dessau-Roßlau Urteil vom 16.11.2012 - 1 S 127/12 Rz 14 bei Juris bezogen auf den Fall der Aufhebung eines Vertragsverhältnisses als obiter dictum unter Hinweis auf die Kommentarliteratur; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 191/99 = JurBüro 2001, 87 Rz 6 ff bei Juris zu § 23 BRAGO).
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