Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 21.01.2009 - 5 T 368/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befugnis eines Gläubigers zur Erhebung von Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Schlussverteilung der vorhandenen verwertbaren Vermögensmasse; Erforderlichkeit der gleichen Form eines Verzichts auf abgesonderte Befriedigung aus einem zur Absonderung ...
- Wolters Kluwer
Befugnis eines Gläubigers zur Erhebung von Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Schlussverteilung der vorhandenen verwertbaren Vermögensmasse; Erforderlichkeit der gleichen Form eines Verzichts auf abgesonderte Befriedigung aus einem zur Absonderung ...
- zvi-online.de
BGB §§ 875, 876, 1168; GBO § 29; InsO §§ 52, 190, 194, 197, 292; ZPO § 306
Formerfordernis bei Verzicht auf abgesonderte Befriedigung aus dem zur Absonderung berechtigenden Grundpfandrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dessau-Roßlau, 27.10.2008 - 2 IK 386/07
- LG Dessau-Roßlau, 21.01.2009 - 5 T 368/08
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 61/09