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   LG Dessau-Roßlau, 25.08.2014 - 1 T 152/14   

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https://dejure.org/2014,22716
LG Dessau-Roßlau, 25.08.2014 - 1 T 152/14 (https://dejure.org/2014,22716)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 25.08.2014 - 1 T 152/14 (https://dejure.org/2014,22716)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 25. August 2014 - 1 T 152/14 (https://dejure.org/2014,22716)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 30.10.2013 - 5 T 352/13

    Die Vereinbarung einer Ratenzahlung steht einer Eintragung in das zentrale

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 25.08.2014 - 1 T 152/14
    Die Gläubigerin nimmt auf eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 30. Oktober 2013, Az.: 5 T 352/13, Bezug.

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO sind im Hinblick auf die abweichenden Rechtsauffassungen des Landgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2013, 5 T 75/13, welcher die vorliegende Entscheidung folgt und dem Landgericht Darmstadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2013, 5 T 352/13 gegeben.

  • LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 5 T 75/13

    Schuldnerverzeichnis: Löschungsanspruch eines Schuldner nach Zustandekommen eines

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 25.08.2014 - 1 T 152/14
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO sind im Hinblick auf die abweichenden Rechtsauffassungen des Landgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2013, 5 T 75/13, welcher die vorliegende Entscheidung folgt und dem Landgericht Darmstadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2013, 5 T 352/13 gegeben.
  • LG Hagen, 24.05.2016 - 6 T 303/15

    Antrag auf vorzeitige Löschung der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis;

    Damit teilt die Kammer die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass eine nachträglich abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung kein Fall des § 882e Abs. 3 ZPO darstellt und damit keine Löschung der Eintragung veranlasst werden kann (vgl. LG Karlsruhe, Beschl. v. 08.08.2013 - Az. 5 T 57/13, in DGVZ 2013, 211; LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 25.08.2014 - Az. 1 T 152/14, in DGVZ 2015, 21; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 882e, Rn. 3; Utermark/Fleck, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 20. Edition, Stand: 01.03.2016, § 882e, Rn. 5; Voit, in Musielak/Voit, ZPO, 13. Auflage 2016, § 882e, Rn. 3).
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person,

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit Zahlungsvereinbarungen mit dem Gerichtsvollzieher (vgl. dazu BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11) oder mit den Gläubigern (vgl. dazu Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 882e Rn. 7; LG Dessau-Roßlau, B.v. 25.8.2014 - 1 T 152/14 - juris Rn. 6) in Rede stehen.
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