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   LG Detmold, 08.10.2021 - 04 O 292/20   

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LG Detmold, 08.10.2021 - 04 O 292/20 (https://dejure.org/2021,66152)
LG Detmold, Entscheidung vom 08.10.2021 - 04 O 292/20 (https://dejure.org/2021,66152)
LG Detmold, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 04 O 292/20 (https://dejure.org/2021,66152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12

    Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Dabei ist zunächst zu beachten, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Betriebsgefahr, die sich der Halter eines Kraftfahrzeuges - hier der Kläger - entgegenhalten lassen muss, wenn er Ersatz nach § 823 Abs. 1 BGB verlangt, als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand auch das für den Unfall mitursächliche haftungsrelevante Verhalten der Fahrerin - hier der Ehefrau des Klägers - zu berücksichtigen ist ( vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - VI ZR 150/12, zit. n. Juris, Rdn. 20).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Die Straßenverkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Straße im engeren Sinne, sondern erfasst auch den Zustand von Trenn- und Seitenstreifen (vgl. für niedersächsisches Landesrecht: BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - III ZR 58/79, zit. n. Juris, Rdn. 19).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11

    Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Die Frage der Sicherungspflichtigkeit einer Verkehrsfläche ist dabei unter Zugrundelegung eines generell-abstrakten Maßstabs zu beurteilen, so dass auch ungünstigste Wahrnehmungsbedingungen einzukalkulieren sind; auch für solche Situationen ist Vorsorge zu treffen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2012 - I-9 U 143/11, zit. n. Juris, Rdn. 21).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen ( so etwa BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, zit. n. Juris, Rdn. 5, m.w.N. auch Greger in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 ZPO, Rdn. 9 ).
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist die vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ausnahmsweise möglich, wenn ein vollständiger Haftungsausschluss nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt erscheint ( vgl. nur BGH, Urteil vom 07. Februar 2006 - VI ZR 20/05, zit. n. Juris, Rdn. 12).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LG Detmold, 08.10.2021 - 4 O 292/20
    Allerdings stellt das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung dar (so etwa BAG, Urteil v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02, zit. n. Juris, Rdn. 47).
  • OLG Hamm, 11.08.2022 - 11 U 184/21

    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Parken; Baumstumpf; Trennstreifen

    Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 08.10.2021 verkündete Urteil der 04. Zivilkammer des Landgerichts Detmold (04 O 292/20) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
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