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   LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16   

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https://dejure.org/2017,15727
LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16 (https://dejure.org/2017,15727)
LG Detmold, Entscheidung vom 11.05.2017 - 9 O 140/16 (https://dejure.org/2017,15727)
LG Detmold, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 9 O 140/16 (https://dejure.org/2017,15727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgas, Diesel, Ersatzlieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Käufers eines VW-Diesel-Pkws auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs nach Gewährleistungsgrundsätzen wegen eines manipulierten Stickoxid-Ausstoßes; Voraussetzungen eines Nutzungsersatzanpruchs des Verkäufers bei Annahme eines Verbrauchsgüterkaufs gem. ...

  • dr-stoll-kollegen.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Ersatzlieferung trotz zwischenzeitlicher Überarbeitung des Fahrzeugmodells - VW-Abgasskandal

  • test.de (Kurzinformation)

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Skandal: Neulieferung eines VW Tiguan II auch beim Kauf eines VW Tiguan I möglich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Denn es wies aufgrund der verwendeten Software nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.6.2016 - 7 W 26/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.3.2017- 2 O 375/16).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Diese in erheblichem Umfang öffentlich geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Folgeprobleme der von dem VW-Konzern angebotenen Nachbesserung führen zu einer Unsicherheit, die sich auf den Weiterverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge auswirken kann (vgl. LG Regensburg, Urteil vom 4.1.2017 - 7 O 967/16, LG Arnsberg, Urteil vom 24.3.2017 - 2 O 375/16).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können einzelne, sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 331).
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Ob ein Mangel des Fahrzeugs darüber hinaus auch darin besteht, dass es sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet, da es im Rahmen einer Rückrufaktion zwingend umgerüstet werden muss, um weiterhin die Zulassung im Straßenverkehr zu erhalten (so etwa LG Frankenthal, Urteil vom 12.5.2016 - 8 O 208/15), kann dahinstehen.
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Ein Recht der Beklagten, die einzig mögliche Form der Abhilfe wegen (absolut) unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, besteht im Rahmen eines - hier vorliegenden - Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB nicht (BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Letzteres ist bloßes Element eines Rechtsverhältnisses und folglich ebenso wenig feststellungsfähig wie etwa die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH NJW 2000, 2280).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB erwarten darf, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung (BGH, Urteil vom 20.5.2009 - VIII ZR 191/07).
  • LG Bochum, 01.03.2017 - 4 O 244/16
    Auszug aus LG Detmold, 11.05.2017 - 9 O 140/16
    Denn es darf im Ergebnis nicht zu Lasten des Käufers gehen, wenn dem Verkäufer die Neulieferung eines Fahrzeugs nur deshalb nicht möglich ist, weil es mittlerweile eine in bestimmten Punkten geänderte und/oder verbesserte Modellreihe dieses Fahrzeugs gibt (vgl. LG Bochum, Urteil vom 1.3.2017 - I-4 O 244/16).
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