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LG Detmold, 18.08.2016 - 1 T 91/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Laden eines Schuldners durch öffentliche Bekanntmachung zu einem vom Gerichtsvollzieher bestimmten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold - 9 M 730/16
- LG Detmold, 18.08.2016 - 1 T 91/16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.2008 - I ZB 53/06
Kosten der Einlagerung aufbewahrungspflichtiger Geschäftsunterlagen
Auszug aus LG Detmold, 18.08.2016 - 1 T 91/16
Eine Kostenentscheidung ist hier nicht veranlasst, da es sich um ein einseitiges Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 2 ZPO handelt (vergleiche BGH, NJW-RR 2008, Seite 1166 f.).
- BGH, 30.11.2017 - I ZB 5/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung …
c) Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entscheidet in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Gerichtsvollzieher und nicht das Vollstreckungsgericht (AG Hamburg…, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 29b M 757/17, juris Rn. 14 bis 42; LG Detmold, JurBüro 2017, 45). - AG München, 12.01.2018 - 1505 M 17502/17
Rechtmäßige öffentliche Zustellung - Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
So wäre weder eine Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO möglich noch die Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 8021 ZPO (siehe auch AG Hamburg, Beschluss vom 24.05.2017, Az.: 29b M 757/17; LG Detmold, Beschluss vom 18.08.2016, Az.: 1 T 91/16 jeweils mit weiteren Nachweisen). - AG Hamburg, 24.05.2017 - 29b M 757/17
Abgabe der Vermögensauskunft: Öffentliche Zustellung der Ladung zum Abgabetermin
- LG Hannover, 20.12.2017 - 92 T 155/17
Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung einer Ladung zum Termin zur Abgabe der …
Eine solche Ausnahmevorschrift stellt, wie auch das Amtsgericht Hannover erkannt hat, § 763 Abs. 2 Satz 3 ZPO für die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht dar, weil es sich nicht um eine Aufforderung oder Mitteilung i.S.d. § 763 ZPO handelt (wie hier statt vieler LG Detmold, Beschluss vom 18.08.2016, 1 T 91/16 Rn. 2;… AG Hamburg, a.a.O. Rn. 7 f., jeweils zitiert nach juris).