Rechtsprechung
   LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17, 21 Qs - 23 Js 552/16 - 98/17   

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https://dejure.org/2017,65329
LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17, 21 Qs - 23 Js 552/16 - 98/17 (https://dejure.org/2017,65329)
LG Detmold, Entscheidung vom 20.11.2017 - 21 Qs 98/17, 21 Qs - 23 Js 552/16 - 98/17 (https://dejure.org/2017,65329)
LG Detmold, Entscheidung vom 20. November 2017 - 21 Qs 98/17, 21 Qs - 23 Js 552/16 - 98/17 (https://dejure.org/2017,65329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 4 Ls 123/15
  • AG Detmold - 4 Ls 123/16
  • LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17, 21 Qs - 23 Js 552/16 - 98/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464 b S. 3 StPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 ZPO, § 311 StPO zulässig, insbesondere rechtzeitig innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO (zur Anwendbarkeit vgl. BGHSt 48, 106; 107/108 m.w.N.) erhoben.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Hat - wie vorliegend - das Gericht nach Teilfreispruch eine Kostengrundentscheidung dahingehend vorgenommen, dass die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Landeskasse zu tragen sind, soweit dieser freigesprochen wurde, so können im Festsetzungsverfahren die zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden notwendigen Auslagen nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtspflegers entweder nach der Differenztheorie oder nach Bruchteilen bestimmt werden (OLG Saarbrücken Beschluss v. 10.11.2015- 1 Ws 197/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.2.2010 - 1 Ws 700/09; OLG Celle, Beschluss vom 8.8.2016- 1 Ws 382/16).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 1 Ws 363/12

    Umfang des Erstattungsanspruch des Pflichverteidigers im Rahmen des § 52 RVG;

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Denn bei einem Teilfreispruch sind die festgesetzten und erstatteten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang auf den teilweisen Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.1.2013 - III-1 Ws 363/12; OLG München, Beschluss vom 30.1.2017 - 4c Ws 5/17).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Hat - wie vorliegend - das Gericht nach Teilfreispruch eine Kostengrundentscheidung dahingehend vorgenommen, dass die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Landeskasse zu tragen sind, soweit dieser freigesprochen wurde, so können im Festsetzungsverfahren die zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden notwendigen Auslagen nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtspflegers entweder nach der Differenztheorie oder nach Bruchteilen bestimmt werden (OLG Saarbrücken Beschluss v. 10.11.2015- 1 Ws 197/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.2.2010 - 1 Ws 700/09; OLG Celle, Beschluss vom 8.8.2016- 1 Ws 382/16).
  • OLG Celle, 08.08.2016 - 1 Ws 382/16

    Strafprozess: Auslagenerstattung nach Teilfreispruch

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Hat - wie vorliegend - das Gericht nach Teilfreispruch eine Kostengrundentscheidung dahingehend vorgenommen, dass die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Landeskasse zu tragen sind, soweit dieser freigesprochen wurde, so können im Festsetzungsverfahren die zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden notwendigen Auslagen nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtspflegers entweder nach der Differenztheorie oder nach Bruchteilen bestimmt werden (OLG Saarbrücken Beschluss v. 10.11.2015- 1 Ws 197/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.2.2010 - 1 Ws 700/09; OLG Celle, Beschluss vom 8.8.2016- 1 Ws 382/16).
  • OLG München, 30.01.2017 - 4c Ws 5/17

    Kostenfestsetzungsbeschluss bei Teilfreispruch

    Auszug aus LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
    Denn bei einem Teilfreispruch sind die festgesetzten und erstatteten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang auf den teilweisen Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.1.2013 - III-1 Ws 363/12; OLG München, Beschluss vom 30.1.2017 - 4c Ws 5/17).
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