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LG Detmold, 21.11.2012 - 3 T 187/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo - 15 M 402/12
- LG Detmold, 21.11.2012 - 3 T 187/12
Wird zitiert von ... (7)
- LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14
Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin …
Im Übrigen ersetzt das Vollstreckungsersuchen nur den Titel selbst (§ 16 III LVwVG BW), alle übrigen zivilprozessualen Voraussetzungen sind - unabhängig von einer etwaigen Versicherung der Gläubigerin - zu prüfen, einschließlich des Vorhandenseins entsprechender (zugestellter) originären Beitragsbescheide (so auch LG Detmold, 3 T 187/12, 21.11.2012). - LG Tübingen, 09.09.2015 - 5 T 162/15
Beitreibung von Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg: Unzulässigkeit der …
Es wird abschließend vorsorglich darauf hingewiesen, dass es in diesem Verfahren nicht um die Verfassungsgemäßheit der Rundfunkfinanzierung geht, sondern lediglich um (formale) Fragen der Zwangsvollstreckung des konkreten Vorgangs (= konkretes Vollstreckungsersuchen) und die Frage, ob "wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme" (LG Detmold, 21.11.2012, 3 T 187/12) alle formalen Voraussetzungen vorliegen, basierend auf bis 2014 verwendeten Bescheids- und Antragsmuster der Gläubigerin. - LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
Fehlerhafte Gläubigerangaben über Rundfunkanstalt bei Vollstreckungsersuchen …
Im Übrigen ersetzt das Vollstreckungsersuchen nur den Titel selbst (§ 16 III LVwVG BW), alle übrigen zivilprozessualen Voraussetzungen sind - unabhängig von einer etwaigen Versicherung der Gläubigerin - zu prüfen, einschließlich des Vorhandenseins entsprechender (zugestellter) originären Beitragsbescheide (so auch LG Detmold, 3 T 187/12, 21.11.2012).
- LG Detmold, 01.08.2014 - 3 T 108/14
Gerichtsvollzieher hat Zustellung des Vollstreckungstitels zu prüfen
Soweit die Kammer in ihrem Beschluss - 3 T 187/12 - vom 21 November 2012 noch eine hiervon abweichende Rechtsansicht vertreten hat, hält sie hieran nicht länger fest. - VG Augsburg, 20.07.2016 - Au 7 K 16.145
Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden aus einem Ausstandsverzeichnis
Zunächst ist festzustellen, dass in der Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 (…a. a. O.) auf eine in der Entscheidung des Landgerichts Detmold (B.v. 21.11.2012 - 3 T 187/12) vertretene Rechtsansicht verwiesen wird, von der sich das LG Detmold jedoch bereits wieder ausdrücklich distanziert hat (…B.v. 1.8.2014 - a. a. O.). - LG Tübingen, 22.08.2015 - 5 T 166/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg
Es wird abschließend vorsorglich darauf hingewiesen, dass es in diesem Verfahren nicht um die Verfassungsgemäßheit der Rundfunkfinanzierung geht, sondern lediglich um (formale) Fragen der Zwangsvollstreckung des konkreten Vorgangs und die Frage, ob "wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme" (LG Detmold, 21.11.2012, 3 T 187/12) alle formalen Voraussetzungen vorliegen, basierend auf bis 2014 verwendeten Bescheids- und Antragsmuster der Gläubigerin. - LG Bochum, 06.06.2014 - 7 T 292/14 Die Kammer folgt dieser Auffassung, die - soweit ersichtlich - bis zu der entgegenstehenden Rechtsprechung (LG Detmold DGVZ 2014, 65 f.;… LG Tübingen, a.a.O.) für den Anwendungsbereich der Verwaltungsvollstreckungsgesetze auch immer vorherrschte.