Rechtsprechung
   LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59788
LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16 (https://dejure.org/2016,59788)
LG Detmold, Entscheidung vom 27.07.2016 - 10 T 146/16 (https://dejure.org/2016,59788)
LG Detmold, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 10 T 146/16 (https://dejure.org/2016,59788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.04.2016 - V ZB 112/15 - ausgeführt, dass der Haftrichter im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen muss, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird.
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 36/14

    Revisionsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Zwar dürfen die Ausführungen zur Begründung des Haftantrages knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Punkte ansprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 36/14).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Der unionsrechtliche Haftgrund der erheblichen Fluchtgefahr kann dessen ungeachtet erst angewendet werden, wenn die Mitgliedstaaten ihrer Konkretisierungspflicht nach Art. 2 Buchst. n der Dublin-III-VO nachgekommen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 23/15 - bei juris Rn. 14).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Dies kann letztlich aber dahinstehen, weil Mängel des amtsgerichtlichen Nichtabhilfeverfahrens (§ 68 Abs. 1 FamFG) grundsätzlich der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 13/10 m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11

    Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Die Annahme einer anderen Rechtsgrundlage für die Haftanordnung steht der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses nicht entgegen, da das Beschwerdegericht grundsätzlich nicht an die Haftgründe des Amtsgerichts gebunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2012 - V ZB 183/11).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    An diesen Bescheid ist die Kammer gebunden und hat die damit bestehende Ausreisepflicht des Betroffenen hinzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 193/09).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Richtig ist zwar, dass sich der Richter bei der persönlichen Anhörung eines Betroffenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, vor der Anordnung der Freiheitsentziehung vergewissern muss, dass der hinzugezogene Dolmetscher und der Betroffene in derselben Sprache miteinander kommunizieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 184/09).
  • LG Regensburg, 09.08.2017 - 51 T 284/17

    Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Italien, Fluchtgefahr, Bescheid,

    Insoweit nimmt § 2 Abs. 15 S. 1 AufenthG Bezug auf § 2 Abs. 14 AufenthG und erklärt die dort tatbestandlich ausformulierten Haftgründe als objektive Kriterien i.S.v. Art. 2 n) Dublin-III-Verordnung für entsprechend anwendbar (Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 2 AufenthG, Rdnr. 170 und 171; BGH, FGPrax 2016, 278 - Juris, Rn. 4 und 5; BGH, FGPrax 2016, 140 - Juris, Rn. 6 und 7; LG Detmold, Beschluss vom 27.07.2016, Az. 10 T 146/16 - Juris, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht