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LG Detmold, 29.12.2021 - 01 T 16/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
InsO §§ 6 Abs 1, 63, 64 Abs. 3; ZPO § 567; RPflG § 11 Abs. 1
- rewis.io
Verfahrensgang
- AG Detmold - 10 IN 184/09
- LG Detmold, 29.12.2021 - 01 T 16/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus- …
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
Von bindenden Vorgaben hat der Verordnungsgeber bewusst abgesehen, weil im Einzelfall alle im Betracht kommenden Faktoren umfassend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGH, WM 2003, S. 1874 ff. und ZIP 2006, S. 858 ff.). - BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05
Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
Von bindenden Vorgaben hat der Verordnungsgeber bewusst abgesehen, weil im Einzelfall alle im Betracht kommenden Faktoren umfassend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGH, WM 2003, S. 1874 ff. und ZIP 2006, S. 858 ff.). - BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für …
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
In diesem Fall ist zur Bestimmung der angemessenen Höhe des Zuschlags eine Vergleichsrechnung anzustellen, welche die durch den jeweiligen Massezufluss bewirkte Erhöhung der Regelvergütung zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11).
- BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
Daher hängt es vom Einzelfall ab, welchen Aufwand das Gericht für erforderlich halten darf und muss, um das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar zu begründen (BGH NZI 2006, 464, 465). - BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei …
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand (vgl. dazu BGH, NZI 2011 639) zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte. - BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03
Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes
Auszug aus LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
Für die Bestimmung des vergütungsrechtlichen Normalfalls bedarf es sowohl qualitativer als auch quantitativer Merkmale, weil nicht nur die Art, sondern auch der Tätigkeitsumfang ein die Vergütung prägender Faktor sind und weil besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Vergütung haben (BGH ZInsO 2005, 85; 2004, 265).