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   LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/2021   

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https://dejure.org/2022,6841
LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/2021 (https://dejure.org/2022,6841)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.03.2022 - 1 S 153/2021 (https://dejure.org/2022,6841)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. März 2022 - 1 S 153/2021 (https://dejure.org/2022,6841)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkend beschlossene Sonderumlage ist nichtig/ Jahresabrechnung darf Sonderumlage nicht als neue Zahlungsverpflichtung ausweisen.

Verfahrensgang

 
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  • LG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 13 S 137/19

    Ein rückwirkender Wirtschaftsplan ist nicht nichtig!

    Auszug aus LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/21
    Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urt. v. vom 19.11.2020 13 S 137/19) steht der vorstehenden Wertung nicht entgegen.
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/21
    Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen die Eigentümer aufgrund eines formal nichtigen Beschluss aus dem jeweiligen Wirtschaffsjahr bereits im laufenden Wirtschaftsjahr Zahlungspflichten zunächst begründet und diesen sp als formal nichtig erkannten Beschluss sodann durch einen inhaltsgleichen Zweitbeschluss im Nachfolgejahr ersetzt haben (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan

    Auszug aus LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/21
    Soweit das Landgericht Frankfurt sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (ZMR 2014/150, Urteil vom 21.06.2fü3 - 5 S 141/12) beruft, verkennt das Landgericht Saarbrücken, dass eine Sonderumlage lediglich die n,achträqliche Anpassung des laufenden Wirtschaftsplans an den aktuellen Finanzbedarf der Gemeinschaff darstellt (vgl. Bärmann-Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 4'1; Jennißen, 7. Aufl., 2021, § 28 Rn. 24).
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