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   LG Dortmund, 02.07.2014 - 9 T 383/13   

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https://dejure.org/2014,28811
LG Dortmund, 02.07.2014 - 9 T 383/13 (https://dejure.org/2014,28811)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02.07.2014 - 9 T 383/13 (https://dejure.org/2014,28811)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 9 T 383/13 (https://dejure.org/2014,28811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Voraussetzungen für Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 30a ZVG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 275 K 16/13
  • LG Dortmund, 02.07.2014 - 9 T 383/13
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag

    Es muss dementsprechend eine Prognose gestellt werden - an die strenge Anforderungen zu stellen sind (LG Dortmund, Beschluss vom 02. Juli 2014, 9 T 383/13, mit weiteren Nachweisen, bei juris online), aus der sich ergibt, dass die Befriedigung des Gläubigers - die im Fall eines Entziehungsurteils nach § 19 WEG nicht in Erfüllung bzw. Sanierung besteht, sondern in einer Veräußerung des Eigentums an Dritte - innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann.
  • LG Stuttgart, 29.05.2018 - 19 T 100/18

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung

    Aufgrund dieser Prognose muss sich ergeben, dass die Befriedigung des Gläubigers innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann (LG Regensburg, Beschluss vom 21.08.2017, 64 T 309/17; LG Dortmund, Beschluss vom 02.07.2014, 9 T 383/13).

    Die entsprechenden Tatsachen sind vom Schuldner vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (LG Dortmund, Beschluss vom 02.07.2014, 9 T 383/13 m.w.N.).

  • LG Hildesheim, 09.01.2018 - 5 T 7/18

    Gesamtforderung bis auf 100 Euro ausgeglichen: Positive Sanierungsprognose!

    Die Kammer hat ihn mit 1/10 des Betrages der Hauptforderung der Gläubigerin, welche der angeordneten Zwangsversteigerung zugrunde liegt, bemessen (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 9 T 383/13).
  • LG Stuttgart, 11.06.2018 - 19 T 100/18
    Das Gericht hat ihn mit 1/5 des Betrages der noch offenen Gläubigerforderung bemessen (BGH NJW 1991, 2280; OLG Stuttgart Justiz 1986, 413; OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 607; LG Dortmund, Beschluss vom 02.07.2014, 9 T 383/13; LG Hildesheim, Beschluss vom 09.01.2018, 5 T 7/18).
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