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   LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16   

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https://dejure.org/2017,2372
LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16 (https://dejure.org/2017,2372)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03.02.2017 - 17 S 125/16 (https://dejure.org/2017,2372)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 17 S 125/16 (https://dejure.org/2017,2372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsbegehren des einen Eigentümers einer Zweier-Wohneigentumgemeinschaft (WEG) von verauslagten Betriebskosten; Substantiierter Vortrag der getätigten Aufwendungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer einer Zweier-WEG kann auch ohne Jahresabrechnung Erstattung verauslagte Betriebskosten verlangen; § 670, 683 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsanspruch für vorgelegte Betriebskosten in Zweier-WEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsbegehren des einen Eigentümers einer Zweier-WEG von verauslagten Betriebskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweier-WEG: Eigentümer kann Erstattung verauslagter Betriebskosten verlangen (IMR 2017, 151)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten

    Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16
    In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist (vgl. BayObLG NZM 2002, 609; LG München NJW-RR 2009, 1166; OLG Karlsruhe ZMR 2007, 138).
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 84/01

    Begründung von Wohnungseigentum durch einseitige Erklärung - Bindung an

    Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16
    In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist (vgl. BayObLG NZM 2002, 609; LG München NJW-RR 2009, 1166; OLG Karlsruhe ZMR 2007, 138).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16
    Erst dann kann von der Beklagten ein substantiierteres Bestreiten gefordert werden (vgl. BGH NJW 2015, 468; Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 138 Rn. 8a).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 11 Wx 154/05

    Bestreitung von gemeinschaftlichen Kosten und Lasten in einer zerstrittenen

    Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16
    In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist (vgl. BayObLG NZM 2002, 609; LG München NJW-RR 2009, 1166; OLG Karlsruhe ZMR 2007, 138).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 279/17

    Rechtsstreit um die Haftung eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten des

    (5) Schließlich soll nach einer weiteren Auffassung in einer aus nur zwei Eigentümern bestehenden Gemeinschaft (sog. Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft) der Eigentümer, der gemeinschaftliche Kosten und Lasten vorgestreckt habe, von dem anderen Eigentümer anteilige Erstattung auch ohne Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan verlangen können, wenn ein Verwalter nicht bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit (Kopfstimmrecht gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich sei (vgl. BayObLG, NZM 2002, 609 f.; OLG Karlsruhe, ZMR 2007, 138; LG München, NJW-RR 2009, 1166; LG Dortmund, ZWE 2017, 182; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 281; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 15; Bärmann/Becker, aaO, § 28 Rn. 58).

    (5) Ob im Fall einer (zerstrittenen) Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft, in der ein Verwalter nicht bestellt ist und wegen des Kopfstimmrechts (§ 25 Abs. 2 WEG) keine Mehrheitsbeschlüsse möglich sind, etwas anderes gilt, wie dies in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird (vgl. BayObLG, NZM 2002, 609 f.; OLG Karlsruhe, ZMR 2007, 138; LG München, NJW-RR 2009, 1166; LG Dortmund, ZWE 2017, 182; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 281; vgl. auch Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 15; Bärmann/Becker, aaO, § 28 Rn. 58; aA AG Bremen, NJW-RR 2010, 884; LG Frankfurt, NJOZ 2018, 1975, 1976; BeckOK WEG/Müller [2.4.2018], § 10 Rn. 692), bedarf keiner Entscheidung, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Stimmrecht hier abweichend von § 25 Abs. 2 WEG geregelt ist und es zu einer "Pattsituation" wegen Stimmengleichheit nicht kommen kann.

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass es eine bloße Förmelei wäre, müsste der Wohnungseigentümer zunächst den Verband in Anspruch nehmen und insoweit einen zusätzlichen Prozess führen (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 2007, 138; LG München, NJW-RR 2009, 1166; LG Dortmund, ZWE 2017, 182; BayObLG, ZWE 2002, 357 f. zum früheren Recht; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 281 und § 16 WEG Rn. 100; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 58; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 16 Rn. 182; BeckOGK/Falkner, WEG [1.3.2020], § 16 Rn. 68, 105.2, Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 343).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16

    Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.

    Darüberhinaus wird, worauf das Amtsgericht seine Entscheidung abstellt, teilweise angenommen (LG Dortmund ZWE 2017, 182; LG München NZM 2010, 908; Bärmann/Becker § 28 Rn. 58; Niedenführ § 16 Rn. 133; BeckOGK/Falkner WEG § 16 Rn. 65), dass für eine zerstrittene Zweier-WEG Ausnahmen von diesen Grundsätzen gelten und insoweit der Wohnungseigentümer ohne weitere Voraussetzungen Erstattung seiner Anteile verlangen kann, wobei zur Begründung teils auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag teils direkt auf § 16 Abs. 2 WEG abgestellt werden.

    Wenn man - wie nicht - der Auffassung wäre, dass ein Erstattungsanspruch besteht, ist der Kläger insoweit für die Erforderlichkeit der getätigten Ausgaben darlegungs- und beweisbelastet (vgl. LG Dortmund ZWE 2017, 182).

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