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   LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07   

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LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07 (https://dejure.org/2009,20347)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.03.2009 - 2 O 103/07 (https://dejure.org/2009,20347)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. März 2009 - 2 O 103/07 (https://dejure.org/2009,20347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 57 VVG a.F.
    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Bedingungswerkes bei Bestimmung der Ersatzleistung im Totalschadenfall nach einer festen Taxe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Eine Ausnahme gilt, wenn sich aus dem Sinnzusammenhang der vertraglichen Regelung eine Begriffsfunktion ergibt, der eine Beschränkung auf die gesetzessprachliche Interpretation nur unzureichend gerecht würde (BGH NJW-RR 1992, 793; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 10 Rn. 170 ).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Denn in einem solchen Fall kann der Versicherungsnehmer nach der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB bei der Mehrdeutigkeit einer vorformulierten Vertragsbedingung die für ihn günstigste Auslegung in Anspruch nehmen (BGH VersR 2003, 1163 zur Gliedertaxe der AUB).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2007, 1690 = NJW-RR 2008 189; VersR 2003, 454 = NJW-RR 2003, 672; OLG Hamm, NJOZ 2006, 282).
  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 20 U 80/05

    Ermittlung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung allgemeiner

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2007, 1690 = NJW-RR 2008 189; VersR 2003, 454 = NJW-RR 2003, 672; OLG Hamm, NJOZ 2006, 282).
  • OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit - Einbruchdiebstahl - offenes Kippfenster

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Ist nämlich ein "gefährliches" Verhalten des Versicherungsnehmers erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, so setzt die Kausalität der groben Fahrlässigkeit voraus, dass der Versicherungsfall erst nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde, was von dem mit dem Kausalitätsbeweis belasteten Versicherer zu beweisen ist (OLG Hamm VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178).
  • OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98

    Ersatz eines Einbruchsschadens durch Hausratversicherung; Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Ist nämlich ein "gefährliches" Verhalten des Versicherungsnehmers erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, so setzt die Kausalität der groben Fahrlässigkeit voraus, dass der Versicherungsfall erst nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde, was von dem mit dem Kausalitätsbeweis belasteten Versicherer zu beweisen ist (OLG Hamm VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2007, 1690 = NJW-RR 2008 189; VersR 2003, 454 = NJW-RR 2003, 672; OLG Hamm, NJOZ 2006, 282).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Die Neuwertversicherung von Yachten ist trotz des versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbots gewohnheitsrechtlich zulässig und in einer größeren Zahl von AVB vorgesehen (BGH VersR 1988, 463).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05

    Versicherungsvertrag: Versicherungswert im Zeitpunkt des Schadensfalls

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07
    Auch wenn man mit dem BGH ( a.a.O.; anderer Ansicht wohl OLG Karlsruhe zfs 2006, 218; zum ganzen Looks, VersR 1991, 731) zur Überwindung der Bedenken hinsichtlich des Bereicherungsverbotes verlangt, dass in den Vertrag im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine Wiederherstellungsklausel eingefügt wird, ergibt sich nichts anderes.
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