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   LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06   

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https://dejure.org/2009,75434
LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06 (https://dejure.org/2009,75434)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.06.2009 - 4 O 78/06 (https://dejure.org/2009,75434)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 4 O 78/06 (https://dejure.org/2009,75434)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dortmund, 10.07.2007 - 12 O 63/05

    Anspruch eines Erben gegen einen Testamentvollstrecker wegen angeblicher

    Auszug aus LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06
    Die Frage nach der Richtigkeit der von dem Beklagten bei diesen Steuererklärungen angesetzten Nachlassverbindlichkeiten war Gegenstand des Verfahren vor dem Landgericht Dortmund 12 O 63/05 bzw. vor dem Oberlandesgericht Hamm 10 U 86/07 und ist es zum Teil hilfsweise auch im vorliegenden Rechtsstreit.

    Er habe diverse Nachlassverbindlichkeiten nicht in Abzug gebracht, weshalb ein anderes Verfahren vor dem Landgericht geführt worden sei (12 O 63/05).

    Von der Feststellung ausgenommen worden sind die Ansprüche der Kläger, die hilfsweise aus der angeblich falschen Erbschaftssteuerklärung hergeleitet worden ist und bereits Gegenstand der Verfahrens 12 O 63/05 waren.

    Hinsichtlich der behaupteten falschen Angabe im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung bestehe eine anderweitige Rechtshängigkeit in dem Verfahren 12 O 63/05, mittlerweile seien dort die Ansprüche abgewiesen.

    Die Verfahren 12 O 63/05 und 4 O 91/06 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Ansprüche waren hinsichtlich erstrangiger Teilbeträge Gegenstand des Verfahrens 12 O 63/05.

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Auszug aus LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06
    Die Frage nach der Richtigkeit der von dem Beklagten bei diesen Steuererklärungen angesetzten Nachlassverbindlichkeiten war Gegenstand des Verfahren vor dem Landgericht Dortmund 12 O 63/05 bzw. vor dem Oberlandesgericht Hamm 10 U 86/07 und ist es zum Teil hilfsweise auch im vorliegenden Rechtsstreit.
  • LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06

    Anspruch von Miterben gegen Testamentvollstrecker auf Schadensersatz wegen Ratens

    Dieser Schaden werde jedoch in einem anderen anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, 4 O 78/06 geltend gemacht.

    Im Parallelverfahren 4 O 78/06 werde durch die dortigen Kläger der Schaden des hiesigen Klägers zu 4) H vollständig geltend gemacht.

    Gleiches gelte für die Argumentation der Kläger bezüglich der Anwendung des § 35 EStG a.F. Auch insoweit sei dieser Schaden Gegenstand des Verfahrens 4 O 78/06.

    Das Gericht hat die Akten 4 O 78/06 und 12 O 63/05 des Landgerichts Dortmund beigezogen.

    Zwar ist es zutreffend, dass dieser Sachverhalt durch die Kläger - mit Ausnahme der Klägerin zu 5), Frau L2, schon im Verfahren 4 O 78/06 geltend gemacht wird und es sich ausweislich der beigezogenen Akte um das ältere Verfahren handelt.

    Es bedürfte - wie auch im Verfahren 4 O 78/06 - der Einholung eines Gutachtens, um die Frage klären zu können, ob eine Pflichtverletzung vorliegen könnte oder nicht.

    Im Verfahren 4 O 78/06 machen die hiesigen Kläger - mit Ausnahme der Klägerin zu 5) - teilweise ihren Schaden ebenfalls im Wege des Hilfsvorbringens geltend.

    Rechtshängig wurden die Ansprüche im dortigen Verfahren mit Schriftsatz vom 10.03.2006, Bl. 134 der Doppelakte 4 O 78/06, der dem Beklagten dort ausweislich des Empfangsbekenntnisses, Bl. 164 der dortigen Beiakte, am 24.03.2006 zugestellt worden ist.

    Im Verfahren 4 O 78/06 wurde bereits die unter gleichem Datum (19.10.2006) erhobene und bei Gericht ebenfalls am 23.10.2006 eingegangene Widerklageschrift des Beklagten auf Feststellung, dass die den Klägern mit der Klage verfolgten Ansprüche nicht zustehen, dem Beklagten am 25.10.2006 durch Übergabe im Rahmen der mündlichen Verhandlung zugestellt (vgl. Bl. 290 der Doppelakte 4 O 78/06).

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen weiteren Zivilverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - OLG Hamm machen die Kläger zu 1) bis 4) und 6) - neben weiteren Erben - Schadensersatzansprüche wegen der Einkommensteuerbelastung der Erben für das Veranlagungsjahr 1997 aufgrund einer Steuernachmeldung aus dem Jahre 2002 geltend.

    Die Widerklage sei unzulässig, soweit sie sich gegen Hilfsanträge derjenigen Kläger richte, die bereits in dem Verfahren 4 O 78/06 - LG Dortmund von dem Beklagten widerbeklagt seien; im Übrigen - d. h. bezüglich der Klägerin zu 5) und hinsichtlich des Hauptvortrages zur Klagebegründung - sei die Widerklage begründet, da die Kläger diesbezüglich keine Ansprüche gegen den Beklagten als vormaligen Testamentsvollstrecker herleiten könnten.

    Die stattgebende Entscheidung zur Feststellungswiderklage berücksichtige nicht die gegenläufige Rechtshängigkeit von Schadensersatzansprüchen aus den gegenständlichen Pflichtverletzungsvorwürfen im hiesigen Rechtsstreit und im Parallelverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund.

    Die Prozessakten 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

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